Für die Schiedsamtsbezirke Nord 1 (Windberg, Am Wasserturm, Eicken, Gladbach) und Nord 2 (Hardt, Hardter Wald, Venn, Waldhausen, Westend, Dahl, Ohler) werden neue Schiedspersonen gesucht.
Mönchengladbach – Wer in den beiden Schiedsamtsbezirken wohnt, zwischen 25 und 75 alt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 26. März 2026 schriftlich bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Fachbereich Recht, 41050 Mönchengladbach, für das Ehrenamt der Schiedsperson bewerben. Zu den Aufgaben von Schiedsleuten gehört das Schlichten von Streitigkeiten. Denn in bestimmten Fällen ist eine außergerichtliche Streitschlichtung vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich vorgeschrieben. Typische Fälle sind Streitigkeiten über das Nachbarrechtsgesetz, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Bewerber müssen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW ihren Hauptwohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten her zur Streitschlichtung geeignet sein. Von Vorteil bei der Ausübung des Schiedsamtes sind daher eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen.
Schiedspersonen müssen öffentliche Ämter bekleiden dürfen und nicht in Vermögensverfall geraten sein. Kurzinformationen zum Schiedsamt gibt es auf der Webseite www.stadt.mg/schiedsamt.
Ausführlichere Hintergründe zur Arbeit finden sich auf der Webseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter https://www.schiedsamt.de.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt und unterliegen der Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts.
Neben einem eventuellen Bewerbungsgespräch bei der zuständigen Bezirksvertretung sowie einem Informationsgespräch unter Beteiligung der Bezirksvereinigung Mönchengladbach des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. und dem Fachbereich Recht der Stadt Mönchengladbach ist ein Führungszeugnis erforderlich. Dieses kann nach vorheriger Bescheinigung durch den Fachbereich Recht persönlich gebührenfrei beim Bürgerservice angefordert werden.
Fragen zur Bewerbung beantwortet im Fachbereich Recht Angela Merckens (02161/25-8103, angela.merckens@moenchengladbach.de (opm)




