Ruhefristen von Grabstätten auf dem Friedhof Löh abgelaufen

Die Friedhofsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass zum 1. November 2022 auf dem Friedhof Löh 64 Reihengräber eingeebnet werden.

Viersen – Es handelt sich um die Reihengrabstätten mit den Nummern 1 bis 64 auf Feld 62.

Die Ruhefristen der betroffenen Grabstätten sind zwischen dem 5. September 2021 und dem 1. Oktober 2022 abgelaufen. Die erste Beisetzung fand am 6. September 1996, die letzte Beisetzung am 2. Oktober 1997 statt.
Bisherige Verfügungsberechtigte werden gebeten, alle Baulichkeiten wie Grabsteine und Einfassungen bis zum 31. Oktober 2022 zu entfernen. Das Eigentum an Einrichtungen und Gewächsen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt wurden, geht auf die Stadt Viersen über. Entstehende Kosten für das Abräumen der Grabstätten gehen zu Lasten der jeweiligen vormals Verfügungsberechtigten. (opm)