„Wir brauchen Verlässlichkeit und Qualität in der Ganztagsbetreuung!“

In einem eindringlichen Appell fordert die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Viersen die NRW-Landesregierung dazu auf, endlich Klarheit darüber zu schaffen, wie sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 gewährleisten will.

Viersen/NRW – Anfang März 2024 hatte die schwarz-grüne Regierungskoalition in Düsseldorf lediglich ein dreiseitiges Papier vorgelegt, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet – ohne vorherige Ankündigung oder Erläuterung. Frank a Campo, der schulpolitische Sprecher der FDP, kritisiert: „Das Kabinett von Hendrik Wüst vernachlässigt die Aufstiegs- und Bildungschancen unserer Kinder! Diese politische Arbeitsverweigerung stürzt Familien, Träger und Kommunen jetzt in neue Unsicherheiten. Unser Ziel muss es sein, dass die Verwaltung, die Kinder- und Jugendhilfe und unsere Schulen hier vor Ort erfolgreich zusammenarbeiten können. Das muss rechtlich alles sicher verankert sein, damit der Rechtsanspruch hier bei uns reibungslos funktionieren kann!“
FDP fordert Zeitplan und gesetzliche Grundlage

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Viersen fordert eindringlich von der Landesregierung, dass sie einen konkreten Zeitplan und ein sogenanntes „Landesausführungsgesetz“ bis zum Sommer 2024 vorlegt, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 2026 sicherzustellen. „Die Landesregierung muss endlich aufwachen! Die notwendigen Schritte für gerechte Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen organisiert werden. Wir brauchen Verlässlichkeit und Qualität in der Ganztagsbetreuung“, verlangt a Campo.

Stefan Feiter, der Fraktionsvorsitzende der Viersener Liberalen, unterstreicht, wie wichtig eine verlässliche Betreuung ist, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels: „Unsere Unternehmen in Viersen suchen händeringend nach Fachkräften. Und die Eltern benötigen dringend passgenaue Betreuungsangebote, um Arbeits- und Familienzeiten unter einen Hut zu bekommen. Auch die misslichen Ergebnisse internationaler Bildungsstudien sind bekannt. Wir fordern deshalb einen klaren Plan für die Ganztagsbetreuung und qualitative Mindeststandards! Familien, Kommunen und Schulen müssen endlich Klarheit bekommen, ob und wie die Landesregierung auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen hinarbeitet. Ohne ein entsprechendes Landesausführungsgesetz und weitere Unterstützung der Träger gerät das System ins Wanken“, so Feiter. (opm)

8 Kommentare

  1. Ich persönlich finde es äußerst traurig, dass in Deutschland über Ganztagsbetreuung diskutiert wird.
    Traurig deshalb, weil den Eltern so die Möglichkeit zur Erziehung ihrer Kinder genommen wird.

    Beide Eltern werden zur Berufstätigkeit gezwungen, weil das Einkommen eines Elternteils nicht ausreicht die Familie zu ernähren.
    Die Erziehung wird in fremde Hände gegeben und die Kinder so entfremdet.

    Die Eltern bringen ihre Kinder am Abend ins Bett und am Morgen zur Schule.
    Wo ist hier noch Familienbindung???
    Wo ist hier das verbriefte Recht ( GRUNDGESETZ ) der besonderen Förderung der Familie???

    Recht haben ist nicht problematisch, Recht bekommen aber schon!!!

  2. Ich weiß nicht, welcher Verschwörungserzählung Sie hier aufgesessen sind, aber es geht um einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, nicht um eine Pflicht. Jede Familie kann selbst entscheiden, ob Sie davon Gebrauch machen möchte oder nicht.

    Die absurde Behauptung, Kinder sollten mit diesem Institut von ihren Eltern entfremdet werden, stammt aus ultrakonservativen bis rechtsextremen Kreisen, die damit das Interesse verfolgen, ihr völlig überholtes Rollenverständnis, nach dem die Frau sich zu Hause um Kind und Küche zu kümmern habe, in den Köpfen der Bevölkerung zu zementieren.

    1. Ups! Stefan Vierbaums persönliche Kommentarfunktion. Dem ist nicht mehr hinzuzufügen! Schweigen ist Gold

    2. Geehrter Herr Vierbaum, hier waren sie wohl ein wenig übereifrig und haben meinen Kommentar nicht richtig gelesen!
      Keines ihrer Argumente trifft auf meine Aussagen zu. Ich werde mich von ihnen auch nicht in irgendeine „Ecke“ setzen lassen.

      Ich habe weder über Pflicht noch von dem, ihrerseits vorgegebenen, Rollenverständnis geschrieben.
      Sie haben lediglich Argumente aus dem Kontext gerissen.

      1. Dann erklären Sie doch bitte mal, inwiefern durch eine Ganztagsbetreuung (oder sogar schon allein durch die Diskussion darüber) Eltern die Möglichkeit zur Erziehung ihrer Kinder genommen wird. Denn genau das haben Sie geschrieben.

        1. Schweigen Stefan schweigen, es wird nicht besser und konstruktiver mit dir sagt eine aez. Mutti

        2. Gerne:
          Ganztagsbetreung bedeutet, dass die Kinder von Mo-Fr im Zeitraum von ca. 8:00 Uhr bis 16:00 / meist bis 17:00 Uhr unter Aufsicht fremder Personen stehen.
          Wo ist da elterliche Erziehung???

          1. Ich weiß nicht so genau, ob – und ggf. warum – Sie das nicht verstehen, Opa, aber hier geht es um das ANGEBOT einer Ganztagsbetreuung. Angebot bedeutet, dass Eltern dieses Angebot annehmen KÖNNEN, aber nicht müssen. Das wiederum bedeutet, dass sich jede Familie selbst aussuchen kann, ob sie eine Ganztagsbetreuung wünscht oder nicht. Etwas anderes wäre eine Ganztagsbetreuungs-PFLICHT. Um eine solche geht es hier nicht – und kann es auch aus rechtlichen Gründen gar nicht gehen.

            Wo genau ist jetzt also das Problem, wenn „in Deutschland über Ganztagsbetreuung diskutiert wird“?

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