3000 Freikarten für NEW-Bäder: Viersen-Pass oder entsprechender Anspruch ist Voraussetzung

Aus Mitteln des „Stärkungspakts NRW – Gemeinsam gegen Armut“ stellt die Stadt für Menschen mit Viersen-Pass und solche, die einen entsprechenden Anspruch haben, insgesamt 3000 Freikarten für die NEW-Bäder in Viersen und Mönchengladbach bereit.

Viersen – Einen Anspruch auf einen Viersen-Pass haben Kinder und Jugendliche aus Viersener Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII oder Asylbewerberleistungen beziehen, sofern sie in Viersen leben.

Die Aktion soll finanziell benachteiligten Familien ein unbeschwertes Freizeiterlebnis ermöglichen. Unterstützung bei dieser Maßnahme erhält die Stadt vom Jobcenter des Kreises Viersen und dem Dülkenbüro.

Die Karten können ab Montag, 31. Juli 2023, im Dülkenbüro, Lange Straße 32, oder im Städtischen Quartiersbüro Treffpunkt Mitte, Lindenstraße 7, gegen Vorlage des Viersen-Passes oder eines entsprechenden Bewilligungsbescheides (SGB II, XII) abgeholt werden. Wer Bürgergeld bezieht, erhält die Karten auch im Kundenbüro des Jobcenters, Am Schluff 18, zu den gewohnten Öffnungszeiten. Auch im Sozialamt im Rathaus Bahnhofstraße sind die Karten an Werktagen von 9 bis 11 Uhr gegen den entsprechenden Nachweis erhältlich. (opm)