Am frühen Samstagvormittag herrschte in Süchteln eine spürbar gereizte Atmosphäre. Rund um die Mosterzstraße, zwischen Gärten und dem frisch aufragenden Stahlgerüst des neuen Mobilfunkmastes, hatten sich Anwohner versammelt.
Von RS-Redakteurin Claudia-Isabell Schmitz und Rita Stertz
Viersen-Süchteln – Der an der Mostertzstraße errichtete Mobilfunkmast hat in Süchteln einen Konflikt entfacht, der am Samstag beim Ortstermin erneut offen angesprochen wurde: Anwohner machten ihrem Unmut Luft. Sie wollten sprechen – und gehört werden. Bürgermeister Christoph Hopp war gekommen, ebenso der Landtagsabgeordnete Guido Görtz. Der Ortstermin entwickelte sich rasch zu einer emotionalen Bestandsaufnahme dessen, was die Anwohner seit Baubeginn beschäftigt.
Die Blicke der Teilnehmer wanderten immer wieder nach oben. Dort, nur wenige Meter hinter den ersten Grundstücksgrenzen, steht seit Kurzem ein mehr als 25 Meter hoher Funkmast der Deutschen Telekom. Die Nähe zu Häusern, Gärten und alltäglichen Wegen ist für die Anwesenden kaum zu akzeptieren. Viele erzählten, dass sie bis zum Auftauchen der Baumaschinen keinerlei Hinweise, Infoplakate oder Ankündigungen über das Projekt gesehen hatten.

Die Stimmung am Samstag schwankte zwischen Verärgerung, Unverständnis und Sorge. Besonders die mögliche Belastung durch elektromagnetische Strahlung war für viele ein Kernpunkt. Auch die optische Dominanz des Mastes und die Angst vor Wertverlust ihrer Häuser bewegten die Anwohner spürbar. Prompt kam die Frage auf, weshalb die Kommune nicht eingegriffen habe. Bürgermeister Hopp bemühte sich, die rechtliche Lage zu erläutern. Der Neubau sei ein sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben – ein Projekt, das keine klassische Baugenehmigung benötigt. Solange Abstandsflächen und technische Vorgaben eingehalten werden, könne ein solcher Mast errichtet werden. Die städtische Bauaufsicht habe in diesem Fall keine direkte Eingriffsmöglichkeit: „Wir haben ausgeschöpft, was rechtlich machbar war“, erklärte Hopp. Dass die Verwaltung selbst erst über den Baubeginn informiert wurde, als die ersten Arbeiten bereits im Gange waren, sorgte für zusätzliche Irritationen unter den Zuhörern.
Eine weitere Dimension des Streits wurde ebenfalls angesprochen: die denkmalrechtliche Situation. Ganz in der Nähe des nun errichteten Standorts befindet sich ein geschütztes Baudenkmal. Einige Bürger zeigten sich sicher, dass allein dadurch der Funkmast genehmigungspflichtig hätte sein müssen. Die Stadt wiederum verwies auf die Mobilfunkvereinbarung, die seit 2020 das Zusammenspiel zwischen Kommunen und Netzbetreibern festlegt. Daraus geht hervor, dass die Betreiber geplante Standorte frühzeitig melden und sich mit den Kommunen abstimmen müssen – was im Fall Süchteln offenbar über einen Zeitraum von zwei Jahren auch geschehen ist.
Tatsächlich legte die Telekom ergänzende Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass zahlreiche Genehmigungen und Stellungnahmen eingeholt wurden: von der Unteren Naturschutzbehörde, der Bundeswehr, der Flugsicherung, der Landwirtschaftskammer, der Denkmalbehörde sowie der Bundesnetzagentur. Zugleich erklärte das Unternehmen, dass von der Stadt vorgeschlagene Alternativstandorte funktechnisch ungeeignet gewesen seien, da sie außerhalb des relevanten Suchkreises lagen.
Eine Sprecherin der Telekom betonte vorab, dass die Standortsuche seit Ende 2021 in enger Abstimmung mit der Stadt verlaufen sei – mit Schriftwechseln, Nachfragen und mehreren Prüfungen alternativer Flächen. Die finale Entscheidung zugunsten des jetzigen Grundstücks sei nach wiederholten Versuchen entstanden, andere Optionen zu prüfen, aber letztlich habe nur dieser Standort die erforderliche Funkabdeckung gewährleisten können. Der Eindruck, der Mast sei „überraschend“ entstanden, entspreche nicht den Tatsachen.
Nach mehreren Diskussionen und zahlreichen Fragen zeichnete sich zumindest ein nächster Schritt ab: Ein Gutachten soll in Auftrag gegeben werden. Es soll sowohl die Strahlenbelastung als auch mögliche Auswirkungen auf die Grundstückswerte untersuchen. Der Ortstermin endete ohne greifbare Lösungen, aber mit der Aussicht auf eine fundierte Bewertung des Sachverhalts. (cs)





