Wer im Kreis Viersen Richtung Roermond die Grenze passiert, dem fällt die Warnung vor der Afrikanischen Schweinepest ins Auge. Auch im Kreis Viersen, wie beispielsweise am Viersener Elkanweg, weisen Flyer auf die Gefahr hin.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker
Viersen – November 2019, rund um die polnische Stadt Zielona Góra wird ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest gemeldet. 2020 wurden erste Ausbrüche der ASP beim Schwarzwild in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt. Im Oktober 2020 war Sachsen, im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern. Die Afrikanische Schweinepest breitet sich unter Wildschweinen aus, nur rund 60 km von der deutschen Grenze entfernt, in Belgien, wurden Fälle bekannt – mittlerweile gilt das deutsche Nachbarland allerdings wieder als ASP-frei.
In Nordrhein-Westfahlen sind bislang keine Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten, weshalb wird dennoch am Elkanweg oder entlang der Krefelder Straße in Viersen gewarnt? Gewarnt wird weiterhin um die Ausbreitung einzudämmen, denn es sei weiterhin wichtig, extrem umsichtig zu agieren, erklärt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf Nachfrage unserer Redaktion.
„Schon ein achtlos auf einer Autobahnraststätte entsorgtes Wurstbrot kann Auslöser für eine Weiterverbreitung sein. Für den Fall, dass sich die ASP weiter nach Westen ausweiten sollte, ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. Die relevanten Behörden, Institutionen und Branchen tauschen sich regelmäßig zur aktuellen Lage aus und besprechen akuten Handlungsbedarf. Wiederholt wurden Krisenübungen durchgeführt. Die vom Land beauftragte Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) wäre im Falle eines Ausbruchs sofort einsatzfähig und könnte von den zuständigen Kreisordnungsbehörden als externe Dienstleisterin zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Ausbruchsgebietes hinzugezogen werden.“

Diese Maßnahmen fußen auch auf der Meldung, dass im vergangenen Juli das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus erstmals bei Hausschweinen nachgewiesen hat. Die Tierseuche ist zwar für den Menschen ungefährlich und auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus, für Schweine ist die Afrikanische Schweinepest allerdings in jedem Fall tödlich.
Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Tote Wildschweine sollen daher so schnell wie möglich auf ASP untersucht werden.
Wenn Sie beim Waldspaziergang oder beim Pilze sammeln ein totes Wildschwein entdecken:
Bitte nichts anfassen! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich, um eine Verbreitung zu vermeiden!
Melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488. Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Um das Risiko eines Eintrags in Hausschweinbestände zu minimieren, rät das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zu folgenden Maßnahmen: Alle Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Personen, Fahrzeugen und Gegenständen müssen einwandfrei funktionieren, um die Vorschriften der Schweinehaltungshygiene-Verordnung einzuhalten. Unbefugten sollte kein Zutritt gestattet werden. Für saubere Schleusenbereiche mit betriebseigener Schutzkleidung ist zu sorgen.
Alle Ställe oder Ausläufe müssen so geschützt sein, dass keine Wildschweine eindringen können. Bei Schweine-Freilandhaltung sind doppelte Zäune vorgeschrieben, so dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist.
Küchen- oder Speiseabfälle dürfen grundsätzlich nicht verfüttert werden.
Sind Reisen in betroffene Gebiete unumgänglich, müssen alle mitgenommenen oder mitgebrachten Gegenstände gründlich desinfiziert werden. Einstreu und Futtermittel müssen vor Wildschweinen sicher gelagert werden.
Wenn Gastarbeiter aus osteuropäischen Ländern beschäftigt werden, ist auf mitgebrachte Lebensmittel tierischer Herkunft zu achten. Sollten solche Lebensmittel gefunden werden, ist das zuständige Veterinäramt zu informieren. Dieses veranlasst weitere Maßnahmen.
Bei unklarem Krankheitsgeschehen sollte frühzeitig eine Tierärztin oder ein Tierarzt hinzugezogen werden, um Proben zu nehmen. Mögliche Symptome der ASP sind hohes Fieber, Mattigkeit, Futterverweigerung, Bindehautentzündungen, Bewegungsstörungen, (blutiger) Durchfall, erhöhte Atemfrequenz, Verferkeln, Nasenbluten, Unterhautblutungen u.v.a.
Da solche Symptome bei verschiedenen Krankheiten auftreten können, ist eine frühzeitige Ausschlussdiagnostik im Sinne der Seuchenbekämpfung sehr wichtig!
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist in der Umwelt äußerst langlebig und kann auch über kontaminierte Futtermittel in Ihren Stall gelangen. So sind Futter-Importe aus Ausbruchsgebieten, insbesondere aus dem osteuropäischen Raum, zu vermeiden. Futtermittel-Lieferungen über mehrere Händler sind schwer auf ihren Ursprung zu überprüfen. Auch Heulieferungen für andere Tiere in der Nachbarschaft eines Schweinestalles können ein Risiko darstellen. Sofern möglich, lassen Sie sich ein Herkunfts-Zertifikat vorlegen. (nb/LANUV)


