Die hohe Anzahl an Geldautomatensprengungen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet kann nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft nur durch effektive Präventionsmaßnahmen der Geldautomatenbetreiber nachhaltig zurückgedrängt werden.
Kreis Viersen – Das geht aus einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), auf eine schriftliche Frage des direkt gewählten Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Martin Plum (CDU), hervor.
Angesichts von allein vier Geldautomatensprengungen im Kreis Viersen im 1. Quartal 2022 hatte der 40jährige Viersener die Bundesregierung zu ihren Erkenntnissen über die hohe Anzahl an Geldautomatensprengungen nahe der niederländischen Grenze und zu Möglichkeiten, diese Anzahl zu reduzieren, befragt. „Auch wenn die Geldautomatensprengungen bisher nur Sachschäden verursacht haben, verunsichern sie die Menschen in den betroffenen Orten sehr stark. Es bedarf daher noch größerer Anstrengungen bei ihrer Bekämpfung“, erklärte Martin Plum.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort die hohe Anzahl der Geldautomatensprengungen auf einen Verdrängungseffekt aus den Niederlanden zurück, von dem die Regionen an der Grenze zu den Niederlanden aufgrund ihrer geografischen Nähe besonders stark betroffen seien. In den Niederlanden hätten die Banken in enger Kooperation mit den Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2014 verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung der Sprengungen, wie z.B. den Einbau von Intelligent Banknote Neutralisation Systems in Form von Einfärbetechnik, die nächtliche Schließung von Bankfilialen und die Abschaltung von Outdoor-Geldautomaten, umgesetzt. In Deutschland hätten Bund und Länder ihre Strafverfolgungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Sprengungen zwar verschärft und ihre Zusammenarbeit fortlaufend intensiviert. Für die genannten Maßnahmen zur Verhinderung der Sprengungen seien aber auch in Deutschland die Banken selbst zuständig und verantwortlich. „Wie in den Niederlanden bedarf es aber auch hier eine engen Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden und den Betreibern“, sagte Martin Plum und fügte hinzu: „Und ganz selbstverständlich ist und bleibt die Bekämpfung der Sprengungen vorrangig Aufgabe der deutschen Polizei- und Justizbehörden.“
Mit einer weiteren schriftlichen Frage hatte Martin Plum die Bundesregierung zudem um eine Stellungnahme zur Kritik von Experten und Kriminalbeamten an der Ermittlungskapazität und dem Vorgehen der niederländischen Polizei bei der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen gebeten. In ihrer Antwort räumte die Bundesregierung dabei ein, dass die Niederländische Nationalpolizei aufgrund des deutlichen Rückgangs von Geldautomatensprengungen im Nachbarland im Jahr 2020 Umstrukturierungen in Bezug auf deren Bekämpfung vorgenommen und die Zuständigkeit zentralisiert habe. Die deutschen Polizei- und Justizbehörden stünden aber weiterhin in einem engen Dialog mit den zuständigen niederländischen Partnern, um dem Kriminalitätsphänomen gemeinsam zu begegnen. Martin Plum begrüßte diese Aussage: „Ein grenzüberschreitendes Kriminalitätsphänomen wie die Geldautomatensprengung muss man auch grenzüberschreitend bekämpfen.“ (opm)