Die Landschaftsversammlung beschließt die Senkung der Landschaftsumlage 2023 um insgesamt 1,35 Prozentpunkte. Der LVR entlastet damit Kommunen um rund 306 Millionen Euro im Vergleich zum bestehenden Haushalt 2023 durch den Nachtragshaushalt.
Rheinland – Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich die Senkung der Landschaftsumlage durch Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltjahr 2023 beschlossen. Mit der Umlagesenkung um insgesamt 1,35 Prozentpunkte im Vergleich zum bereits verabschiedeten Doppelhaushalt 2022/2023 auf 15,3 Prozent, entlastet der LVR seine Mitgliedskörperschaften in diesem Jahr um rund 306 Millionen Euro. Vor einem Jahr, am 21. März 2022, hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den ursprünglich geplanten Umlagesatz von 16,65 Prozent für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt.
Der LVR hat unverzüglich die Vorbereitungen zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2023 aufgenommen, nachdem sich abgezeichnet hat, dass sich im Vergleich zum genehmigten Haushalt 2023 die Ertragslage des LVR wesentlich verbessern würde. Der Entwurf des Nachtrages wurde daraufhin am 9. Dezember 2022 mit einer Umlagesatzabsenkung von 1 Prozentpunkt in die Landschaftsversammlung eingebracht. Auf Antrag von CDU, SPD und FDP in der heutigen Sitzung ist die Umlage nun weiter abgesenkt und auf 15,3 Prozent festgesetzt worden.
Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung des LVR, sagt: „Mit der beschlossenen Umlagesatzsenkung, die für den laufenden Doppelhaushalt eine Entlastung der Mitgliedskörperschaften von rund 306 Millionen Euro ausmacht, zeigt der LVR sich auch in Zeiten komplexer und multipler Krisenlagen solidarisch mit seinen Umlagezahlern. Die Umsetzung der beschossenen Zielvorgabe verlangt dem Landschaftsverband viel ab, aber ich bin optimistisch, dass die Arbeit des LVR hierunter nicht leiden wird, sondern innovative Lösungen gefunden werden können.“
Renate Hötte, Kämmerin des LVR, ergänzt: „Die Umlagesatzabsenkung ist vor allem aufgrund der positiven Entwicklung der Umlagegrundlagen möglich. Aus Rücksichtnahme auf seine Mitgliedskörperschaften setzt der LVR aber auch seine strikte Haushaltskonsolidierung fort. Neben volatilen Energie- und Nahrungsmittelpreisen bestehen jedoch auch weiterhin Haushaltsrisiken für den LVR durch die bevorstehenden Tarifabschlüsse, die auf die Transferkosten im Bereich der Eingliederungshilfe durchschlagen werden. Dennoch ist es ein richtiges Signal an die Kreise und Städte, dass der LVR seine Mitgliedskörperschaften so weit wie möglich entlastet.“ (opm)