Am Tulpensonntag lockt Viersche direkt mit zwei Karnevalszügen

In diesem Jahr bereits um 13:11 Uhr wird sich am kommenden Tulpensonntag mit einem Kanonenschlag der närrische Lindwurm in Bewegung setzen. Erwartet werden erneut tausende von Zuschauern aus der ganzen Region, die den bunt gekleideten Karnevalisten zujubeln werden. Wer möchte, der ist ebenfalls bereits am Morgen beim Zoch im Rintgen willkommen.

Viersen – Halteverbot gilt von 8 bis 21 Uhr, Durchfahrtverbot von 10 bis 21 Uhr.

Der „kleine, aber feine“ Rintger Veedelszoch zieht am 11. Februar 2024 ab 11.11 Uhr durch den Bereich Rintgen von der Rintger Straße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintger Straße über die Große Bruchstraße bis hin zum Gereonsplatz.

Um 13.11 Uhr geht es dann weiter mit dem Tulpensonntagszug und 94 Fußgruppen oder Wagen. Gestartet wird traditionell an der Dülkener Straße, die Wagen und Fußgruppen stellen sich gewohnt auf der Remigiusstraße auf. Danach geht es über die Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße bis zur Viersener Festhalle/Hermann-Hülser-Platz, wo sich der Tross auflösen wird. (dt)

Wegen der Karnevalszüge sind im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt. Grund für diese Maßnahmen ist, dass die Zugwege und auch die Bereiche, in denen sich die Züge aufstellen, frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Halteverbote bereits vor Beginn der Züge gelten. Dadurch wird ermöglicht, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt.

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist.

Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg. Zudem erschwert es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern, die Arbeit. In früheren Jahren kam es leider immer wieder zu unschönen Situationen und Behinderungen, während die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen. (opm)

Foto: Rheinischer Spiegel/Martin Häming