Durch die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft für ausländische Kinder kann die deutsche Staatsangehörigkeit erwirkt werden. Um dies effektiver zu verhindern, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Magazin – Immer mehr Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht erkennen die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an. Dadurch soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beim Kind erzielt werden. Im Anschluss ist es dann möglich, mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht für die Mutter zu begründen oder Sozialleistungen missbräuchlich zu beziehen. Diese Praxis, so hat das Kabinett beschlossen, soll nun gestoppt werden.
Vorgesehen ist künftig, dass die Ausländerbehörde zwingend der beantragten Vaterschaftsanerkennung zustimmt. Dies ist erforderlich, wenn der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat. Ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde wird die Anerkennung der Vaterschaft zukünftig nicht mehr wirksam. Wird eine Vaterschaft trotzdem ins Geburtenregister eingetragen, ist die Eintragung unrichtig und kann berichtigt werden.
Darüber hinaus werden die Mitwirkungspflichten der Beteiligten geschärft. Beteiligte Personen haben demnach sogenannte entscheidungserhebliche Erklärungen abzugeben und entsprechende Nachweise zu erbringen. Wird die Mitwirkung verweigert, kann dies zukünftig auch zu einer Vermutung für eine missbräuchliche Anerkennung führen.
Bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben wird die Anerkennung der Vaterschaft zurückgenommen. Falsche oder unvollständige Angaben haben darüber hinaus künftig strafrechtliche Folgen. (opm)
Scheinvaterschaft ist einfach zu unterbinden.
Vaterschaftsanerkennung generell nur mit DNA-Nachweis.
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