Arbeitslosengeld beantragen – So geht nichts schief

Um Betroffene nach einer Kündigung oder nach Ablauf des Arbeitsvertrages finanziell zu unterstützen, gibt es das Arbeitslosengeld, auch als Arbeitslosengeld I oder ALG I bezeichnet. Dieses muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Welche Rahmenbedingungen gelten und wie man die Versicherungsleistung beantragt, verraten wir hier.

Service – Diese Hilfen gibt es für Arbeitssuchende

Wenn das Beschäftigungsverhältnis bald endet oder der befristete Arbeitsvertrag abläuft, wird man als Arbeitssuchender eingestuft. Tritt dieser Fall ein, muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Hat man dies getan, kann man von verschiedenen finanziellen Hilfen profitieren – allen voran dem Arbeitslosengeld. Daneben gibt es auch weitere Hilfen, wenn besondere Situationen eintreten.

  • Krankengeld: Wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld erkrankt, bekommt er in den ersten sechs Wochen weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt. Erst über die sechs Wochen hinaus gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse, und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes.
  • Weiterbildung und Umschulung: Während man arbeitssuchend ist, können sich neue Perspektiven auftun. So wird zum Beispiel der Quereinstieg in Pflegeberufe besonders gefördert. Wenn Weiterbildung und Umschulung die Chancen auf ein neues Beschäftigungsverhältnis erhöhen, können sie gefördert werden.
  • Wohngeld: Wohngeld ist eine weitere Möglichkeit, welche Betroffene ausschöpfen können. Beratung zum Wohngeld gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle.
  • Kinderzuschlag: Eltern mit einem geringen Einkommen haben zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf einen Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind und Monat.
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Das hat es mit dem Arbeitslosengeld auf sich

Beim eigentlichen Arbeitslosengeld – zur Abgrenzung zum Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bezeichnet, – stammen die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Ob und wie lange man Arbeitslosengeld bekommt, hängt davon ab, wie lange man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat bzw. dort versichert war.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in folgenden Fällen:

  • Sie waren in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Um die Anwartschaftszeit zu erreichen, können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Außerdem gelten nicht nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Zum Erreichen des Anspruchs können auch freiwillige Versicherungen in der Arbeitslosenversicherung (etwa während einer Selbständigkeit), Elternzeit und der Erhalt von Krankengeld einbezogen werden.
  • Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Sie haben keine Anstellung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie sind aktiv auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Wichtig: Zuerst arbeitsuchend und arbeitslos melden

Um als Anspruchsberechtigter Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man bestimmte Fristen einhalten. Das betrifft die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung.

Arbeitssuchend melden:

Spätestens 3 Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein – weil Sie davon zum Beispiel weniger als 3 Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung erfahren –, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur melden.

Sie können sich entweder persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit oder telefonisch (Tel. 0800 4 555500) arbeitssuchend melden. Mittlerweile geht dies auch online, sofern Sie sich vorab für den eService der Agentur für Arbeit registriert haben.

Arbeitslos melden:

Sofern es nach der Arbeitssuchendmeldung nicht gelingt, eine neue Arbeitsstelle zu finden und die drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern, muss man sich arbeitslos melden. Dies sollte geschehen sobald das Arbeitsverhältnis endet, frühestens jedoch 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sofern die Online-Funktion des Personalausweises freigeschaltet ist, kann man dies online tun. Andernfalls ist es erforderlich, persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erscheinen.

Für die Arbeitslosmeldung braucht man den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis, den Sozialversicherungsausweis, den Lebenslauf und das Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag.

So wird der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt

Tipps zum Arbeitslosengeld beantragen sind bei Betroffenen gerne gesehen. Wir haben einige davon parat. Unabhängig davon, ob man anspruchsberechtigt ist, erhält man das Arbeitslosengeld nicht einfach so – man muss einen Antrag stellen. Die erforderlichen Formulare gibt es bei der Agentur für Arbeit bzw. online. Übrigens hat man grundsätzlich 4 Jahre Zeit um den Anspruch geltend zu machen. Voraussetzung ist natürlich, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung noch immer arbeitslos ist.

In der Regel sind zur Beantragung des Arbeitslosengeldes folgende Informationen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis über Ihre Steuerklasse
  • Arbeitsbescheinigungen sowie Nachweise für andere versicherungspflichtige Zeiten
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse
  • Ihre aktuelle Bankverbindung
  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Ihre Steueridentifikationsnummer

Nach Einreichen des Formulars wird geprüft, ob, wie lange und wie viel Arbeitslosengeld man erhält.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich?

Es sind viele Faktoren, welche darüber entscheiden, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt. Vereinfach gesagt dient das Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen 12 Monate als Grundlage. Von diesem wird jedoch nur der Teil berücksichtigt, welcher in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig war und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abgerechnet war. Dieser Wert wird durch 365 geteilt, so dass das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt werden kann. Vom so genannten Bemessungsentgelt werden rein rechnerisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung abgezogen. Von diesem Leistungsentgelt erhält man pro Tag 60 % als Arbeitslosengeld. Mit Kind erhöht sich der Betrag auf 67 %.

So hoch ist Anspruchsdauer

Wenn es darum geht, wie lange man Arbeitslosengeld erhält, sind zwei Dinge entscheidend:

  • wie lange Sie versicherungspflichtig waren
  • und wie alt Sie beim Entstehen des Anspruchs sind

Dabei gilt:

  • Arbeitslose bis 50 Jahre können höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld beziehen. Dafür müssen sie allerdings zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig gewesen sein.
  • Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Als Voraussetzung gilt eine Versicherungspflicht von mindestens 48 Monaten.
  • Arbeitslose, bei denen die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit zum Tragen kommen, gibt es andere Regelungen. Bei 8 versicherungspflichtigen Monaten kann man etwa 4 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Achtung: Sperrzeiten vermeiden

Weil es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung handelt, darf der Versicherungsfall nicht willentlich herbeigeführt werden. In diesem Fall, aber auch dann, wenn man nicht dazu beiträgt, die Arbeitslosigkeit zu beenden, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Monaten verhängt werden. Mögliche Gründe für eine Sperrzeit sind zum Beispiel:

  • Eigenkündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages
  • Verweigerung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung

Wichtig ist in jedem Fall, mit der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten, damit die Arbeitslosigkeit bald beendet werden kann. (opm)