Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden – Kreis Viersen rät zur Vorsicht und Meldung von Fällen

Der Kreis Viersen rät aktuell zur Vorsicht vor der Blauzungenkrankheit – Serotyp-3 (BTV-3) und fordert Tierhalterinnen und -halter dazu auf, Fälle zu melden. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und eventuell auch andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.

Kreis Viersen – Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.

In den Niederlanden ist Anfang September bei Schafen in insgesamt vier Betrieben in den Provinzen Utrecht und Nordholland das Blauzungenvirus (Serotyp BTV-3) nachgewiesen worden. Seit Oktober hat sich das Virus in alle Richtungen innerhalb der Niederlande weiter ausgebreitet und ist bereits mehr als 600 Mal nachgewiesen worden. Neben Schafbetrieben sind in den Niederlanden aktuell auch einige Rinderbetriebe betroffen.

Aufgefallen sind die betroffenen Bestände durch typische klinische Symptome der infizierten Schafe wie unter anderem Fieber, Apathie, Bläschenbildungen im Maul- und Klauenbereich, vermehrtem Speichelfluss sowie geschwollener Zunge. Im Kreis Viersen sind bislang keine Fälle einer BTV-3 Erkrankung amtlich festgestellt worden. Dennoch rät der Kreis Viersen zur Vorsicht und Meldung von Fällen.

Aufgrund der Grenznähe des Kreises Viersen zu den Niederlanden ist besondere Achtsamkeit bei Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und auch Rindern in Bezug auf die beschriebenen Symptome geboten.

Tierhalterinnen und -halter werden aufgefordert, bei Feststellung ähnlicher Symptome unverzüglich einen praktizierenden Tierarzt zu rufen und zeitgleich auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen telefonisch unter 02162-39 1309 zu informieren. Einen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3 gibt es derzeit nicht.

Bis auf Weiteres ist auch das Verbringen von empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen) aus den Niederlanden in Betriebe nach Deutschland nicht mehr möglich. Wer seine Schafe, Ziegen und Rinder bisher nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollte dies unverzüglich unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de nachholen.

Weitere Informationen dazu gibt es unter: www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit oder: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ (opm)