Im Foyer des Kreisarchivs zeigt der Kreis Viersen eine Ausstellung zum Grundgesetz. Drei der zwölf essentiellen Rechte – die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), die Meinungsfreiheit (Art. 5) und die Freiheit der Berufswahl (Art. 12) – sind exemplarisch Gegenstand der Ausstellung. Sie stellt die Grundrechte in historische Bezüge und zeigt, wie weitreichend die Bedeutung des Grundgesetzes für uns ist und wie wenig selbstverständlich die von ihm garantierten Rechte in der Vergangenheit gewesen sind.
Viersen – „Wohin wir reisen und welche Schule wir besuchen, das entscheiden wir heute natürlich selbst“, sagt Kreisdirektor Ingo Schabrich. „Doch das war nicht immer so, auch bei uns im Kreis Viersen nicht. Wir gehen der Frage nach, wie das Grundgesetz sich auf den Alltag der Menschen auch in unserer Region ausgewirkt hat.“
Auf sieben Tafeln zeigen Texte, Bilder und Archivalien, welchen Einfluss das Grundgesetz auf die Gesellschaft gehabt hat. Komplettiert werden sie von vier Vitrinen, in welchen originale Zeitungen, Akten und Schriftstücke aus dem Kreis Viersen ausgestellt werden. Das Grundgesetz ist am 23. Mai 1949 von Konrad Adenauer als Präsident und den beiden Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet worden.
„Es ist spannend zu sehen, was das Grundgesetz verändert hat“, sagt Kreisarchivar Dr. Michael Habersack. „In der Ausstellung zeigen wir originale Unterlagen, die Regulierung und Einschränkungen dokumentieren. Sie zeigen, dass die Freiheiten, die das Grundgesetz jedem Menschen gewährt, keine Selbstverständlichkeit sind, die schon immer da war. Die Ausstellung soll damit auch zeigen, was für ein großes Geschenk das Grundgesetz ist und wie konkret es sich auswirkt.“
Die Ausstellung kann bis Ende August 2024 zu den Öffnungszeiten des Kreisarchivs besichtigt werden, der Eintritt ist frei. Montag bis Mittwoch 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag 9 bis 14 Uhr. (opm)