Kreis Viersen: Ehemaliger IS-Chef – Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglos

Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS durch den Kreis Viersen ist ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden.

Kreis Viersen – Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Weil seiner Abschiebung in den Irak – mit der Folge eines lebenslangen Verbots der Wiedereinreise – derzeit noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstehen, überwiegt im Moment allein hinsichtlich der – im Übrigen rechtmäßigen – Abschiebungsandrohung das Interesse des Antragstellers auf Aussetzung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute den Beteiligten zugestelltem Beschluss entschieden und den Eilantrag des Antragstellers gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Viersen weitgehend abgelehnt.

Die Kammer hat zur Begründung ausgeführt, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, die die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigen. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiegt so schwer, dass auch die Belange seiner vier ehelichen Kinder sowie seiner drei Kinder mit seiner Zweitfrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind, der Ausweisung nicht entgegenstehen. Die Anordnung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt dient dazu, dem Antragsteller den Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren, was durch die tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden muss. Ebenso ist die Untersagung der Nutzung diverser Kommunikationsmittel zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die innere Sicherheit sowie Leib und Leben Dritter notwendig.

So wird es dem Antragsteller erschwert, der vor seiner Inhaftierung über große Reichweite in sozialen Medien verfügte, sein staatsgefährdendes Handeln – etwa zur Begehung von Anschlägen in Deutschland aufzurufen – im Falle eines Wiedereintritts in die islamistische Szene erneut aufzunehmen. Einer Abschiebung des Antragstellers in den Irak steht derzeit noch entgegen, dass die Staatsanwaltschaft sich noch nicht damit einverstanden erklärt hat, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren nicht weiter zu vollstrecken. Zudem hat der Antragsteller einen (weiteren) Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte.

Diesbezüglich soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Nur wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag und das Verwaltungsgericht einen etwaigen hiergegen gerichteten Eilantrag ablehnt, kommt eine Abschiebung des regulär noch bis 2027 inhaftierten Antragstellers – gegebenenfalls mit der Folge eines lebenslangen Wiedereinreiseverbots – in Betracht. Deshalb war zum jetzigen Zeitpunkt die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers im Hauptsacheverfahren gegen die Abschiebungsandrohung anzuordnen. Sobald sich die Umstände ändern, steht es den Beteiligten frei, einen Antrag auf Abänderung der Eilentscheidung zu stellen. (opm)


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4 Kommentare

  1. Eine Farce !
    Vom Kreis Viersen und den involvierten Behörden wurde alles richtig gemacht.

    Unsere, ach so funktionierende und übereifrige Justiz ( hier ist die Staatsanwaltschaft vorrangig zu nennen ) versaubeutelt jedoch das rechtlich gesicherte Ergebnis : Abschiebung !

    Dazu wird diese, gemäß Urteil, überaus gefährliche Person auch noch auf freien Fuß gesetzt.
    Klar gibt es gravierende Auflagen, doch diese werden von solchen Menschen mit Sicherheit ignoriert.

    Warum kommt diese Person, die erwiesener Maßen eine drastische Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung darstellt, nicht in Haft?

    Na, da wollen wir doch mal abwarten, wie schnell der untertaucht.

    1. Lieber Opa,
      was sie sagen ist völlig richtig. Ich nenne diesen verfahrenstechnischen Irrsinn völlig überzogen.
      Das liegt u.a. darin, dass Deutschland ja dafür bekannt ist, die Dinge bis ins Extreme zu überziehen. So wollen wir ja auch eine „Superdemokratie“ schaffen-ein System der Extrem-Freiheiten. Keine andere Demokratie lässt sich so auf der Nase herumtanzen. Letztendlich bewirkt dieser Super-Liberalismus genau das Gegenteil. Demokratie sollte vorrangig die Freiheiten derer schützen, welche in Frieden leben wollen und sich an die Regeln halten.
      Was solchen Typen wie dem im Artikel letztlich nach der Abschiebung droht,ist mir völlig egal.
      Sie tragen einzig allein selbst die Verantwortung für ihr Verhalten und den Konsequenzen daraus.
      Es kann in solchen Fällen nur lauten: Isolationshaft und raus aus unserem Land.

  2. “ Wer sich an Gesetze nicht halten will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten ! “
    J. W. von Goethe

  3. Wer an Gesetze nicht Glaubt und den Koran Vorzieht, hat in Deutschland nichts verloren, und sollte schnellsten Deutschland verlassen.
    Störenfriede brauchen wir nicht.

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