Begrenzung irregulärer Migration: Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rückführungsverbesserungsgesetz ist in Kraft. Ein Überblick.

Aktuell – Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist am 27. Februar 2024 mit einer Ausnahme in Kraft getreten. Die Regelung zur Durchsuchung der Wohnung nach Sachen und Datenträgern zur Identitätsfeststellung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die Bundesländer  können bis dahin abweichend von der Grundsatzzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit festlegen.

Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.

Welche einzelnen Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf vor?

  1. Ausreisegewahrsam: Die Höchstdauer soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
  2. Rückführung von Straftätern: Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert.
  3. Die Ausweisung von Schleusern soll besonders forciert werden.
  4. Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert. Sie wird unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen ermöglicht, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen. Dies ist ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Strukturen der organisierten Kriminalität.
  5. Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können.
  6. Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räume in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  7. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt.
  8. Eine Abschiebung wird bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
  9. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  10. Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen.

Welche Änderungen am Gesetzentwurf wurden im Deutschen Bundestag beschlossen?   

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag geändert bzw. ergänzt. Ein Überblick

  • Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft“ genommen. Ausnahmen hiervon gibt es etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern.
  • Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam wird eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt.
  • Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen.
  • Es wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.
  • Asylbewerber erhalten künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen.
  • Ausländer, die verpflichtet sind, in in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, können eine Beschäftigung nach 6 statt 9 Monate aufnehmen.
  • Die Vollbeschäftigungszeit vor Erteilung einer Beschäftigungsduldung wird von 18 auf 12 Monate gesenkt. Das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung wird von 35 auf 20 Stunden reduziert.
  • Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren, wird der Stichtag für die Einreise auf Ende 2022 statt bis zum 1. August 2018 verlegt.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium. (opm)

5 Kommentare

  1. Mhm!? Die Menschen sind doch dafür auf die Straße gegangen, weil in Potsdam angeblich über „Remigration“ gesprochen wurde. Es scheint also so zu sein das „Remigration“ positiv zu bewerten ist, wenn der Wind aus der richtigen politischen Richtung kommt? Und jetzt wird das Gesetz? Da hat der Druck von der Straße ja ein Wunder bewirkt. Ich bin stolz auf euch Fahnenträger und Parolenschreiber und seh mit Genugtuung, das ihr euch nach Corona, Krieg und Klima ein viertes mal vor eine schmutzige Karre habt spannen und verarschen lassen. Mal sehen was aus dem Vorschlag des Young Global Leader des Klaus Schwab ,dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron zum Einsatz von Bodentruppen Europas in der Ukraine wird. Noch versteckt man sich hinter roten Linien und tut empört aber niemand glaubt doch wohl ernsthaft ,das der französische Präsident ohne Absprache so raus geschwurbelt hat. Dann mal ab nach Osten und unsere Fahnen flattern uns voran und auf den Schilder in Kiew ( upps uncorrect, wir sollen ja Kyjiw sagen) ist dann zu lesen FCKAFD an der Statue Banderas

    1. Es wird den Vorkommentator sicher erfreuen, dass sich dieses Gesetz in der Praxis als völlig untauglich erweisen wird, was auch niemand mit Sachverstand ernsthaft in Zweifel zieht. Ja, getrieben von der AfD und anderen Rechtsextremisten hat die Ampel hier in blindem Aktionismus gegen den Rat fachkundiger Personen ein Gesetz auf den Weg gebracht, von dem niemand ernsthaft glaubt, dass es tatsächlich greifen wird – das nennt man Populismus.

      Die feuchten Träume der Abschiebungsbefürworter werden schon deshalb nicht wahr, weil bislang niemand das Problem gelöst hat, dass die Empfängerländer die abzuschiebenden Personen schlicht und ergreifend nicht entgegennehmen werden. Wir definieren Regeln, wer wann wie abgeschoben werden soll – aber der Flieger wird nicht starten, weil keine Bereitschaft zur Entgegennahme besteht. Was bleibt, ist ein teurer Papiertiger (was alleine die vorgesehenen Pflichtverteidiger kosten werden) zur Beruhigung der Massen.

      Naja, und den Rest (Wohnungsdurchsuchen etc.) werden dann – zu Recht – die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichte, kassieren müssen.

  2. „Früher hiess es, wenn man die Massen manipulieren will,muss man bei den Dümmsten anfangen. Heute fängt man über „follow the science“ bei denen an,die sich vordergründig für gebildet halten aber hintergründig zu dumm sind Tagesschau-Wissen zu hinterfragen“. Britischer Premier schliesst „groß angelegten Truppeneinsatz“ in der Ukraine aus und werde kein WEITERES Militär in der Ukraine stationieren. Kirby USA „Es werde keine US-Truppen in der Ukraine geben, wenn Nato Verbündete diesen Schritt gehen wollen,so seih dies ihre souveräne Entscheidung

  3. 🤔🫣
    Puh, hier bin ich durch „Rote Linien“ echt „Überfordert“.
    Hat hier irgendwer auch mal den Artikel gelesen, oder den Medien mal zugehört?
    Da fängt man sich irgendwelche Bruchstücke auf, liest aus Berichten nur, was einem passt, vermischt das Ganze und schwurbelt sich dannbirgenwas zusammen.
    Naja, passt schon…🤷🤷‍♂️🤦‍♂️🤦👌

    Zum Artikel:
    Ein Gesetz für klare Linien, nur muss auch vernünftige Umsetzung folgen.

    Das ganze hat NICHTS mit REMIGRATION zu tun.

  4. “ Rückführungsverbesserungsgesetz“ = Remigrationsverbesserungsgesetz “ Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ ( we have deported= deportiert) Olaf Scholz! Gott bewahre wenn das von Weidel, Wagenknecht oder Aiwanger gekommen wäre. Durch relativieren oder verschlimmbessern wird das nur durch den Druck und der Unzufriedenheit von Teilen der Bevölkerung entstandene Gesetz nicht harmloser als das was in Potsdam wohl doch nicht gesagt wurde. Der Tellerand fängt da an wo die Tagesschau aufhört zu informieren und das eigenständige denken beginnt. Und die einstweilige Verfügung beginnt da wo correct Lügen zurückgezogen und entfernt werden müssen.

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