Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings

Mit dem 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings geht die deutsche Polizei am 14.06.2023 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Aktuell – Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 16 Bundesländern über 130 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei begleitet diese Maßnahmen. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen der am Aktionstag beteiligten Bundesländer erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind im vergangenen Jahr stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 – Anstieg um 40,85%). Zudem werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Unterstützen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität:

– Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA1 und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.

– Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen.

– Möglich ist es außerdem, Hasspostings bei den beiden Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und REspect! oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden.

Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) weiter. Im BKA werden diese sodann auf strafrechtliche Relevanz geprüft, nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt anschließend an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden. (opm)

Ein Kommentar

  1. Was ist ein Hassposting??? Ein Landgericht hat geurteilt das „dämliches Stück Hirnvakuum“ das gegen die SPD Politikerin Sawsan Cheblis geäußert wurde von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Darf man einen Bundestagsabgeordneten als „Verfassungsfeind“ bezeichnen? Man darf hat ein Bremer Gericht entschieden. Und solche Fälle finden sich Bundesweit zu Zehntausenden und blockieren Polizei,Staatsanwälte und Richter. Alleine die Frau Agnes Strack Zimmermann stellt nach eigener Aussage TÄGLICH 250 ANZEIGEN wg. ihrer Meinung nach Hasspostings/Beleidigung. Meines Wissens werden die Kosten die sich daraus ergeben von den Wählern getragen. Die Frau Strack Zimmermann ist damit nicht alleine und so kommt es das Ermittlungsbehörden,Staatsanwaltschaften und Gerichte Kapazitäten genommen werden um Mörder,Vergewaltiger,Steuerhinterzieher,Linksterroristen,Pädophile und Klebekindern mit der aktuell genehmen politischen Gesinnung zu verfolgen. Ich bin der Meinung das die Verschärfung des §130StGB dazu geführt hat das Politiker die zwar mächtig austeilen bei der geringsten Kritik an ihrer Person sich Majestäts beleidigt fühlen. Der Politiker X bezeichnet alle Menschen auf einem Coronaspaziergang „den Nazis nahe stehend“. Was passiert? Nix! Keine Ermittlungen. Jetzt wird der gleiche Politiker X in einem elektonischen Brief gefragt ob er Demokrat ist weil er das behauptet? Und was mit ihm nicht stimmt? Dieser Mensch fühlt sich dadurch beleidigt,der Volksverhetzung bedroht und übel nachgeredet uns stellt Anzeige die das weisungsgebundene Amtsgericht Viersen dann bis zur Verhandlung treibt. Ich persönlich bin der Meinung das die freie Meinungsäusserung die durch das Grundgesetz geschützt wird grade angegriffen oder beschädigt werden soll. Und ich bin der Meinung das sich Politiker die sich in sozialen Medien tummeln wissen müssen das sie angegriffen werden, wie jetzt aktuell ein grüne Politiker in München der gejammert hat das die Grünen wg. des Heizungsgesetz angegriffen werden wie früher die Juden. Kein Fake..und wird ermittelt? Respekt der ist wenigstens zurück getreten. Und weiter bin ich der Meinung das Politiker die ihre E-Mail Adresse öffentlich ins Internet stellen auch mal unangehme Post bekommen könnten. Das lässt sich aber technisch vermeiden,wenn man nicht glauben würde wie wichtig man ist.

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