Cannabis im Straßenverkehr: ACV warnt vor Risiken durch geplante Anhebung des THC-Grenzwerts

ACV mit klarer Position: Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, sollte nicht Auto fahren.

Verkehr – Gut eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag verkehrsrechtliche Anpassungen am Gesetz auf den Weg gebracht. Zukünftig soll, ähnlich wie bei Alkohol (0,5 Promille), auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Der Entwurf sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut vor, wie von der interdisziplinären Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums empfohlen. Derzeit gilt in der Rechtsprechung ein niedrigerer Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.

Für den ACV Automobil-Club Verkehr ist die geplante Anhebung des THC-Grenzwerts mit Risiken verbunden. ACV Geschäftsführer Holger Küster betont: „Die Erhöhung darf nicht den Eindruck erwecken, es sei unbedenklich, unter Cannabiseinfluss Auto zu fahren. Unabhängig vom Grenzwert brauchen wir ein klares Signal: Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht.“

Aus Sicht des ACV ist es entscheidend, Verkehrsteilnehmende umfassend über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr zu informieren. Der Konsum von Cannabis führt nachweislich zu Konzentrationseinschränkungen und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Der ACV unterstützt die Präventionskampagne #DontDriveHigh der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung.

Besonders besorgt ist der ACV über die Gefährdung junger Menschen, die oft noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben und sich der Einschränkung ihrer Fahrtüchtigkeit durch Cannabis nicht immer bewusst sind. Der ACV begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung, bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern auf eine Anhebung des THC-Grenzwerts zu verzichten. (opm)

2 Kommentare

  1. Lieber Automobilclub warum jetzt Bemängeln, es hat Monate undid Wochen gedauert ehe diese Legalen Freigaben Gesetzlich gelockert wurden und nun kommen Sie mit Bedenken. Sie sind vom Mond ab. Vorher die Gefahren sehen und dan Einwende machen!

  2. M. E. sind Grenzwerte, bezüglich der mobilen Verkehrssicherheit, völlig inakzeptabel.
    Fakt ist, dass jeder Mensch anders auf die Einnahme gewisser Substanzen reagiert.
    Daher gilt nach meinem Verständnis nur ein Grenzwert, nämlich 0,00 !!!
    Dies gilt für Drogen aller Art, bestimmte Medikamente und Alkohol.
    Wer das anders sieht gefährdet, meiner Meinung nach, Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer und letztlich auch sich selbst.

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