Clearingstelle Mittelstand NRW feiert 10-jähriges Jubiläum

Seit 2013 prüft die Clearingstelle Mittelstand in Zusammenarbeit mit Kammern, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden, Gesetze und Verordnungen im Auftrag der Landesregierung auf ihre Relevanz und Verträglichkeit für die mittelständische Wirtschaft.

NRW – Ziel dieser sogenannten Clearingverfahren ist es, Belastungen, die sich für mittelständische Unternehmen ergeben zu identifizieren und Vorschläge für eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung zu unterbreiten.

Von einer zunächst befristeten Einrichtung hat sie sich zu einer fest verankerten Beratungsinstitution etabliert, insgesamt 140 Vorhaben haben bis jetzt ein Clearingverfahren durchlaufen.
Im Jahre 2022 erhielt sie durch die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes zudem die Befugnis, auch bestehendes Recht auf seine Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen.
Dieses Jahr feiert die Clearingstelle Mittelstand ihr 10-jähriges Bestehen.

Anlass, für die Clearingstelle Mittelstand und die zehn hinter ihr stehenden Dachorganisationen, mit der Wirtschaftsministerin des Landes NRW, Mona Neubaur sowie den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses, am 13. September, unter dem Titel:
„10 Jahre Clearingstelle Mittelstand – Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen – Wie geht die Entwicklung weiter?“, ins Gespräch zu kommen.

In ihrem Grußwort dankte Wirtschaftsministerin Mona Neubauer der Clearingstelle Mittelstand für das wertvolle und erfolgreiche Engagement und betonte: „Zehn Jahre Clearingstelle Mittelstand – das sind zehn Jahre dialogorientierte Mittelstandspolitik in Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Hinweisen und Anregungen zur mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen trägt die Clearingstelle Mittelstand dazu bei, die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken. Ich danke der Clearingstelle und den Organisationen des Mittelstands für ihre Arbeit und wünsche ihnen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.“

Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW, warf einen Blick nach vorne: „Der Aufbau zusätzlicher Bürokratie wird trotz aller Versprechungen nicht zum Erliegen kommen. Unternehmen brauchen daher in Zukunft noch viel mehr eine Stelle, die Regeln vereinfacht und Ihnen als zentrale Anlaufstelle für das Thema dient“, so der Präsident. Mit der Möglichkeit, auch Bestandsgesetze auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu untersuchen, bekommt die Clearingstelle einen wichtigen Hebel, um ihre Arbeit weiter zu institutionalisieren und sich als zentrale Stelle für Vereinfachung und Mittelstandsfreundlichkeit zu etablieren. „In der neuen Mittelstandsagenda haben wir uns als erste wichtige, mittelstandsrelevante Ansatzpunkte die Flächenversorgung und innovative Vergabeverfahren vorgenommen“, fügt Stoffels hinzu.

Im Anschluss trat man über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Clearingstelle und perspektivische Zielrichtungen mit den Landtagsabgeordneten in den Austausch. (opm)