Corona-Testpflicht für Einreisende aus China

Mit Blick auf die Infektionswelle in China hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Unter anderem soll für Einreisende aus China in Deutschland nun eine Testpflicht gelten. 

Corona – Angesichts der Pandemie-Entwicklung in China und der dortigen Lockerungen der Reisebeschränkungen ab 8. Januar hatten die EU-Staaten am Mittwoch über ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit Einreisenden aus China beraten. Dabei verständigten sie sich auf eine Reihe von Empfehlungen.

Die Bundesregierung setzt diese nun um – und hat dazu die Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen.

Ergänzung der Kategorie der Virusvariantengebiete

Die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet Folgendes:

Die Verordnung wird bis zum 7. April 2023 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass im Fall neu auftretender, besonders gefährlicher Virusvarianten ein Eintrag oder eine Verbreitung in Deutschland zumindest verzögert werden kann. So bleibt mehr Zeit, um sich auf die Virusvariante vorzubereiten und das Gesundheitssystem vor einer möglichen Überforderung zu schützen.

Außerdem wird die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt. Zu diesen zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass aufgrund bestimmter Anhaltspunkte neu auftretende oder bereits bekannte Varianten, die besonders gefährlich sind, vorkommen. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Eine Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten, gelten in diesem Fall jedoch nicht.

Stichprobenartige Testungen nach Ankunft der Einreisenden

In der Coronavirus-Einreiseverordnung ist zudem in § 5a neu geregelt, Passagiere nach Ankunft stichprobenartig testen zu können. So können neu auftretende oder wieder auftretende, besonders gefährliche Varianten aufgefunden werden. Die Testung erfolgt nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden. Getestet wird mit einem PoC-Antigen-Test. Im Falle eines positiven Tests wird eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) sowie eine Sequenzierung der Probe vorgenommen. (opm)