Briefwahl für den Seniorenrat startet Anfang November

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat im Juli beschlossen, den nächsten Seniorenrat per Briefwahl von allen Einwohnerinnen und Einwohnern wählen zu lassen, die 60 Jahre oder älter sind.

Mönchengladbach – Die Wahl findet im November statt. Alle rund 82.000 Wahlberechtigten erhalten ab Anfang November automatisch die Briefwahlunterlagen mit einem Stimmzettel von der Stadt zugeschickt. Die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln müssen bis zum 28. November, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung ankommen. Die Stimmauszählung findet am 29. November statt.

Bei der Seniorenratswahl entscheiden die Wahlberechtigten darüber, welche neun Personen als stimmberechtigte Mitglieder dem neuen Seniorenrat angehören werden und wer ihre Vertreterinnen und Vertreter sind. 33 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für einen Sitz im Seniorenrat beworben. Sie stehen in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzetteln.

Was sind die Aufgaben des Seniorenrates?
Der Seniorenrat der Stadt Mönchengladbach ist das Bindeglied zwischen Verwaltung, Lokalpolitik und den älteren Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt. Er sorgt dafür, dass die Anliegen, Interessen und Bedürfnisse der älteren Generation in Entscheidungen einfließen. Dabei nimmt der Seniorenrat seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr.
Der Seniorenrat besteht aus neun gewählten stimmberechtigten Mitgliedern, sieben beratenden Mitgliedern aus Vereinen und Organisationen sowie jeweils einer Person aus den im Stadtrat vertretenen Fraktionen.
Darüber hinaus entsendet der Seniorenrat seine Mitglieder in neun Fachausschüsse des Rates und engagiert sich in den vier Bezirksvertretungen.

Wer ist bei der Seniorenratswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Menschen, die am Wahltag, dem 29. November, 60 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach haben. Das sind genau 81.943 Personen. Jeder und jede Wahlberechtigte hat eine Stimme, kann also ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen.

Wann kommen die Briefwahlunterlagen?
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag (18. Oktober) mit Hauptwohnung in Mönchengladbach gemeldet waren, sind im Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, amtlicher Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt zur Briefwahl sowie ein Informationsschreiben) spätestens am 8. November 2025 per Post. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen vom Fachbereich Bürgerservice (E-Mail: wahlen@moenchengladbach.de, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8).

Bis wann müssen die Wahlbriefe beim Wahlamt sein?
Der hellrote Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettel im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag sollte bis zum 25. November in die Post, damit er spätestens am 28. November bis 18:00 Uhr bei der Stadt ankommt. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Wann ist die Stimmauszählung?
Die zentrale Stimmenauszählung findet am Samstag, den 29. November 2025 ab 12.00 Uhr im Berufskolleg Volksgartenstraße, Volksgartenstraße 124, 41065 Mönchengladbach, statt. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. (opm)