Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Nach langen Verhandlungen haben die Sozialpartner einem Vermittlungsvorschlag der
Vorsitzenden der Mindestlohnkommission zugestimmt und damit eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart.
Region – Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1.1.2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. Damit wird der aktuelle 60-Prozent-Medianlohn erreicht und legt die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn.
,,Die Erhöhung war überfällig. Im Jahr 2024 waren Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Schnitt mehr als 32 Prozent teurer als vor fünf Jahren. Für Wohnungsmieten müssen
viele Geringverdiener im Kreis Viersen oft mehr als 30 Prozent ihres Einkommens aufbringen. Die neue Lohnuntergrenze hilft insbesondere Frauen und geringfügig Beschäftigten.
Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne
Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen
verweigern. Dennoch ist klar, der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu
stärken“, so der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt.
Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Der DGB fordert deshalb mehr Kontrollen. Die Bundesregierung muss die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls personell deutlich stärken. Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive
Kontrollen und Sanktionen. (opm)



