DGB-Kreisverband Viersen kritisiert Ampel-Pläne die Minijobgrenze auf 520 Euro zu erhöhen

Damit es sich für Beschäftigte lohnt, mehr Stunden zu arbeiten, spricht sich der DGB für eine volle Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber ab dem ersten verdienten Euro aus.

Kreis Viersen – ,,Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird eindeutig erklärt, dass verhindert werden soll, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden sollen. Gleichzeitig wird die Minijobgrenze auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Diese Ausweitung riskiert aber genau das Gegenteil – so entstehen noch mehr Mini-Jobs, die den Beschäftigten null soziale Sicherheit bieten. Minijobs bedeuten bei Jobverlust für 27.627 Menschen im Kreis Viersen (10.802 Männer, 16.825 Frauen)* kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld und für viele nach Arbeitsende auch keine Rentenansprüche. Nach dem Plan der Ampel-Koalition bleibt es bei der Abbruchkante, ab der Minijobber*innen voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind – bloß auf höherem Niveau. Es ist vollkommen unklar, wie die Ampel diesen eklatanten Widerspruch auflösen will“, kritisiert der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Viersen Klaus Neufeldt.

Damit es sich für Beschäftigte lohnt, mehr Stunden zu arbeiten, spricht sich der DGB für eine volle Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber ab dem ersten verdienten Euro aus. Arbeitnehmer könnten dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden. Folge wäre eine Abkehr vom Brutto-für-Netto-Prinzip der Minijobs. Da dies für Haushalte mit geringem Einkommen problematisch sein könnte, fordert der DGB, gleichzeitig Geringverdiener*innen steuerlich zu entlasten. Bisher sind die Sozialversicherungsbeiträge zwar bei der Steuer absetzbar. Davon profitieren aber Menschen mit niedrigem Lohn kaum oder gar nicht. Hier könnte ein neu zu berechnender Entlastungsbetrag einen Ausgleich leisten.

,,Ziel muss sein, Geringverdiener insgesamt besser sozial abzusichern, besonders für Frauen Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung zu setzen und aus unfreiwilliger Teilzeit gute und sichere Arbeit zu entwickeln. Eine Reform der Minijobs wird nicht alle arbeitsmarkt-, verteilungs-, steuer- und sozialpolitischen Ungleichgewichte insgesamt und alle Probleme fehlender Gleichstellung lösen. Sie ist aber ein wichtiger Baustein im Kampf für gute Arbeit und gegen Altersarmut“, so Neufeldt abschließend. (opm)

*Quelle: Agentur für Arbeit, März 2021