Es ist so herrlich bequem: Der Gebrauchtwagen, den ich kaufen möchte, ist noch angemeldet, wenn er mir zusagt, dann kann ich ihn direkt mitnehmen und spare mir einen zweiten Weg zum Verkäufer.
Kreis Viersen – Für Autokäuferinnen und Autokäufer ist das tatsächlich eine sehr komfortable Sache. Viele Menschen, die ein Auto verkaufen möchten, lassen sich darauf ein, um den Kaufenden entgegenzukommen – und ahnen nicht, in welche Schwierigkeiten sie sich damit bringen können.
Als Beispiel hat die Polizei Viersen ein wirkliches Worst-Case-Szenario ausgesucht, das sich vor zwei Wochen hier im Kreis Viersen zugetragen hat. Ein 23-Jähriger liefert sich eine Verfolgungsfahrt mit der Bundespolizei, quer durch Kaldenkirchen und Breyell. Sie endete auf einem Acker bei Boisheim mit einem Unfall. Dem Fahrer werden etliche Vorwürfe gemacht – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und verbotenes Kraftfahrzeugrennen zum Beispiel. Aber auch Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung stehen auf der Liste. Und in dieses Szenario wird nun noch jemand hineingezogen, der von alldem keine Ahnung hatte: Der Halter des Fahrzeugs.
Denn das hatte der 23-Jährige erst wenige Tage zuvor gekauft. Mit dem Versprechen, nur nach Hause zu fahren und am nächsten Tag direkt umzumelden. Dass in diesem Fall der Verkäufer auch noch kein Geld gesehen hatte, kommt noch oben drauf. Für die Schäden, die bei der halsbrecherischen Fahrt entstanden sind, muss die Versicherung des Halters aufkommen – inklusive Höherstufung in den Rabattstufen, also ein finanzieller Verlust, der sich unter Umständen über Jahre auswirkt. Es kann sogar sein, dass die Versicherung in bestimmten Fällen eine Haftung ablehnt.
Es muss gar nicht so extrem kommen. Immer wieder kommen verzweifelte Menschen zur Wache, die ein Auto angemeldet verkauft haben – und dann „Knöllchen“ für falsches Parken oder Geschwindigkeitsübertretungen bekommen. Auch Tankbetrug kommt immer wieder vor. Es gibt tatsächlich Menschen, die gezielt möglichst günstig Autos kaufen, die noch angemeldet sind, um dann damit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu begehen. Oftmals können sie dies über Wochen oder sogar Monate tun. Denn die behördlichen Wege sind lang. Die betroffene Haftpflichtversicherung meldet die Nutzung der Straßenverkehrsbehörde, die schreibt das Fahrzeug aus – und erst, wenn es dann angetroffen wird, kann die Polizei handeln.
Deshalb der dringende Appell: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, dann übergeben Sie es nur im abgemeldeten Zustand. Sie gucken den Menschen nur vor den Kopf. Sie wissen nicht, ob sie vielleicht mit dem Auto keine guten Absichten haben. Nur, wenn der Wagen nicht mehr auf Sie zugelassen ist, sind Sie wirklich auf der sicheren Seite. /hei (890/opm)