Diese drei Versicherungen bewahren vorm finanziellen K. O.

Neue Lebensphase, neuer Absicherungsbedarf: Mit der Geburt des ersten Kindes sollten Eltern ihre Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Aber worauf gilt es hierbei zu achten?

Foto: Steve Buissinne

Ratgeber/Service – LVM-Vertrauensmann Sven Engelbergs aus der gleichnamigen Versicherungsagentur in Viersen benennt die drei wichtigsten Versicherungsprodukte für Familien.

Regel 1: Arbeitskraft absichern
„Am wichtigsten ist es, sich gegen existenzielle Risiken abzusichern“, erklärt Sven Engelbergs. Gemeint sind damit hohe finanzielle Belastungen, die die Familie unerwartet treffen können. Wie zum Beispiel durch plötzliche Berufsunfähigkeit: „Für eine Familie kann es finanziell schnell knapp werden, wenn ein Elternteil kein Einkommen mehr hat“, warnt der LVM-Vertrauensmann. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die leistet, wenn der Versicherte seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Der Berufsunfähige bekommt dann eine monatliche Rente.

Regel 2: Hinterbliebene versorgen
„Mit dem Tod setzt sich niemand gern auseinander“, weiß Sven Engelbergs. Verantwortungsbewusste Eltern sollten sich dem Thema trotzdem stellen und sich über eine Risikolebensversicherung informieren. Die zahlt eine vereinbarte Summe aus, sofern der Versicherte stirbt. Wer dann das Geld erhält, hat der Versicherte vorab vertraglich festgelegt. Auf diese Weise kann er seine engsten Familienangehörigen für den Fall der Fälle absichern.

Regel 3: Schadensfälle einkalkulieren
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Personen- oder Sachschäden können allerdings richtig ins Geld gehen. „Verursachen Sie mal mit dem Rad einen Unfall. Oder lassen Sie versehentlich die Herdplatte an und das Haus, in dem Sie zur Miete wohnen, brennt. Dann geht der Schaden schnell in die Millionenhöhe“, nennt Sven Engelbergs zwei Beispiele. Aber auch kleinere Schäden können finanziell schmerzen – wie etwa das fallengelassene, nigelnagelneue Smartphone des Arbeitskollegen. In solchen Fällen greift eine private Haftpflichtversicherung: Sie kommt für den entstandenen Schaden auf. „Es reicht aber, wenn ein Elternteil eine solche private Haftpflichtversicherung abschließt“, ist Sven Engelbergs wichtig zu erwähnen. „Denn über nur einen Vertrag lassen sich alle Mitglieder eines Haushaltes absichern.“


Unser Autor, LVM-Vertrauensmann Sven Engelbergs, betreibt in Viersen eine Versicherungsagentur (www.lvm-viersen.de).

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