Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für soziale und gesellschaftliche Beteiligung. Deshalb ist es von großer Bedeutung, die Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt, auch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar zu machen.
Gesellschaft – „Der digitale Wandel kann nur gemeinsam gestaltet werden”, sagt die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt. „Digitale Teilhabe muss dringend gefördert werden – nur so lässt sich eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung in unserer Gesellschaft ermöglichen.“
Digitale Technologien prägen zunehmend unseren Alltag, ob im Beruf, in der Bildung, im ehrenamtlichen Engagement oder in der Freizeit. Jedoch profitieren bislang nicht alle Menschen gleichermaßen von den positiven Seiten der Digitalisierung. Für manche Menschen sind die Zugangshürden beispielsweise aufgrund des Alters oder einer Behinderung sehr groß. Aber auch Menschen, die in Armut leben sind besonders betroffen. Ohne Zugang zu digitalen Technologien und digitalen Kompetenzen ist es heutzutage schwer, an Informationen zu Angeboten der Gesundheits- und Pflegeversorgung zu gelangen, digitale Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
„Digitalisierungsprozesse dürfen nicht die gesellschaftliche Teilhabe einzelner Gruppen erschweren, sondern müssen zu mehr Partizipationsmöglichkeiten für alle führen,“ so Hasselfeldt. „Der Ungleichheit und Ausgrenzung im Digitalen muss durch die Bereitstellung niedrigschwelliger, qualitätsgesicherter digitaler Angebote begegnet werden.“
Als einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und mit zahlreichen Einrichtungen im sozialen Bereich sieht das DRK die Chancen der digitalen Teilhabe sowie die Risiken der digitalen Spaltung in der täglichen Arbeit. Beispielsweise Menschen, die in Armut leben, sind von digitaler Ungleichheit besonders betroffen, da ihnen oft die finanziellen Mittel für eine technische Grundausstattung als auch die Möglichkeiten zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von digitalen Kompetenzen fehlen. Ein weiteres Beispiel findet sich im Bereich Seniorenarbeit: Digitale Technologien können das Leben älterer Menschen bereichern, im Notfall schützen und dazu beitragen, Einsamkeit zu vermeiden. Dazu müssen allerdings die technische Ausstattung und die Heranführung an diese vorhanden sein.
Das DRK fordert daher die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für die digitale Teilhabe von vulnerablen Gruppen und zur Ausstattung der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen mit digitaler Infrastruktur. Der Handlungsbedarf wird im Zuge der Ausweitung der digitalen Verwaltungsleistungen umso dringlicher. So müssen beispielsweise die Mittel zur „Nachrichtenübermittlung“ im Bürgergeld deutlich angehoben werden und eine Einmalzahlung zur Anschaffung von Geräten wird benötigt. Ebenso brauchen gemeinnützig organisierte Einrichtungen wegen des erweiterten digitalen Aufgabenspektrums dringend zusätzliche Ressourcen und Mittel. Zusätzlich benötigt es eine umfassende Offensive zur Stärkung von digitalen Kompetenzen. Auch muss trotz aller Chancen der Digitalisierung künftig weiterhin eine Wahlmöglichkeit gegeben sein und auch nicht-digitale Teilhabe ermöglicht werden. Die nicht-digitale Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen muss gesetzlich festgehalten werden. (opm)