Einigung auf neue Sanktionen: 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine haben die EU-Mitgliedstaaten das 13. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Damit will die Gemeinschaft ein Zeichen setzen und weitere russische Vermögenswerte in der EU einfrieren.

Aktuell – Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (AStV) hat am Mittwoch das 13. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Damit werden die Vermögen von weiteren knapp 200 Personen, Unternehmen und Institutionen in der EU eingefroren. In diesem Zusammenhang soll auch die russische Drohnenproduktion erheblich sanktioniert werden.

Militärische Stärkung Russlands aus der EU unterbinden

Von den aktuellen Sanktionen sind Unternehmen betroffen, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung von dessen Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen. Ein Verkauf militärisch nutzbarer Güter an sie aus der EU wird damit unterbunden. Ziel ist es, den Druck auf die Betroffenen weiterhin hoch zu halten, um die Kriegsmaschinerie des russischen Präsidenten Wladimir Putin weiter zu schwächen. Das 13. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland soll pünktlich zum zweiten Jahrestag des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar in Kraft treten.

12. Sanktionspaket im Dezember 2023 verabschiedet

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Sanktionen gegen Russland verschärft. Kern des 12. Sanktionspakets waren Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischen Diamanten nach Europa. Ferner wurden die Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze stärker überwacht. Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten wurden verschärft und harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten ergriffen, die Sanktionen umgehen. Schließlich wurde die 12. Sanktionsliste erweitert. Vermögenswerte von über 140 natürlichen und juristischen Personen wurden eingefroren.

Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.

Schwerpunkte des 12. Sanktionspaketes waren: 

  • Ein Importverbot auf russische Diamanten ab dem 1. Januar 2024 (entsprechend einer Vereinbarung auf G7-Ebene).
  • Maßnahmen zur besseren Durchsetzung des Ölpreisdeckels.
  • Ein Importverbot für LPG-Produkte nach einer 12-monatigen Übergangsfrist.
  • Eine „No-Russia-Clause“, mit der Exporteure ihren Abnehmern vertraglich eine Verbringung kritischer Hochtechnologiegüter nach Russland verbieten müssen.
  • Ein Importverbot für Rohmaterialien zur Stahlproduktion.
  • Weitere Exportverbote für Dual-Use- und Hochtechnologiegüter.
  • Eine Pflicht zur Notifizierung von Finanztransfers von Russland kontrollierten EU-Unternehmen in Drittstaaten.
  • Klarstellungen, dass privat von Russland in die EU verbrachte Güter (insb. PKW) nicht den Sanktionen unterliegen.
  • Listung von weiteren 61 Personen und 86 Entitäten. Damit wurden bisher insgesamt 1645 Personen und 335 Entitäten gelistet:

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum zwölftem Sanktionspaket.

Die EU hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in den vergangenen Monaten bereits massive Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport, Beschränkungen gegen Personen und Einrichtungen sowie Visabeschränkung beschlossen. Die bisherigen Sanktionen hier im Überblick:

Finanzsektor:

  • Die russischen Banken wurden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute wurden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränkt.
  • Die EU hat die Transaktionen der russischen Zentralbank verboten und alle ihre Vermögenswerte eingefroren sowie die Vermögenswerte russischer Oligarchen ins Visier genommen. Der russischen Zentralbank wurden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
  • Ganz konkret heißt das: Mehr als 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen sind – auch im Verteidigungsbereich –  von den wichtigsten Kapitalmärkten abgeschnitten.
  • Die Vermögenswerte von russischen IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen, werden eingefroren.
  • Zwei Banken, die in den besetzten Gebieten tätig sind, wurden mit Sanktionen belegt.

Um die massiven Sanktionen vollständig und lückenlos umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen geleitet. Die EU hat ebenfalls eine Taskforce eingerichtet.

Energiesektor:

  • Es wurden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
  • Ganz konkret heißt das: Die Ausfuhren von raffiniertem Öl in die EU brachten Russland 24 Milliarden Euro im Jahr 2019, Russland ist daher extrem abhängig von diesen Zulieferungen.
  • Weiterhin wurde ein Importverbot für russische Kohle beschlossen.
  • Die EU ein Embargo gegen per Schiff transportiertes russisches Öl (mit Übergangsfristen) verhängt.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ölpreisobergrenze wurden geschaffen.
  • Es wird nicht mehr möglich sein, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen.

Transportsektor:

  • Der EU-Luftraum wurde für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Flugzeuge geschlossen. Diese Flugzeuge sind nicht mehr in der Lage, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
  • Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften ist verboten – zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
  • Ganz konkret heißt das: Drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeug-Flotte wurden in der EU, den USA und Kanada gebaut. Das bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seine Flotte nach internationalen Standards fortzuführen.
  • Auch die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, ist verboten.
  • Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für russische Schiffe gesperrt. Ausnahmen gelten unter anderem für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren.
  • Die EU hat russischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU untersagt; Ausnahmen gibt es unter anderem für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
  • Zum Gütertransit zwischen der Region Kaliningrad und Russland hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht.
  • Die Sanktionen beinhalten ein vollständiges Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern, Güter in die EU zu befördern.
  • Schiffe, die Transfers von Schiff zu Schiff durchführen und mutmaßlich gegen das russische Öleinfuhrverbot oder die Preisobergrenze der G7-Koalition verstoßen, wird der Zugang zu EU-Häfen verboten.

Industriesektor:

  • Der Zugang Russlands zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern wurde beschränkt.
  • Die Sanktionen umfassen auch ein Importverbot von Stahlerzeugnissen, Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Russland darstellen.
  • Exportverbote für chemische Grundstoffe und Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
  • Das Verbot des Exports von Dual-Use– und Advanced Tech-Güter wurde ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.
  • Das Importverbot für Güter mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt wurde ausgeweitet. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.
  • Die Umgehungen von Sanktionen werden mit einem neuen Instrument bekämpft. Das Instrument ermöglicht es der EU, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken.
  • Das Durchfuhrverbot auf bestimmte sensible Güter (zum Beispiel Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien), die über Russland aus der EU in Drittländer ausgeführt werden wird ausgeweitet:

Visavergabe:

  • Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute haben ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union verloren.

Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:

  • Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen zahlreiche Individuen und Einrichtungen in Russland und im Ausland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen oder zu verantworten haben. Das betrifft auch Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow, Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Duma-Abgeordnete, Kreml-Sprecher Peskow, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarchen. Unter Berücksichtigung früherer Sanktionen gegen Einzelpersonen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, hat die EU rund 1800 Organisationen Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Eine Übersicht bietet der Europäische Rat.

Weitere Maßnahmen:

  • Es wurde ein Importverbot für russisches Gold verhängt.
  • Die Sendetätigkeit von neun staatseigenen russischen Medien in der EU wurde ausgesetzt. Dies soll der Verbreitung staatlicher russischer Desinformation entgegenwirken.
  • Das Medienverbot wird ausgeweitet auf fünf weitere Kanäle.
  • Die EU hat am 2. März neue Sanktionen gegen Belarus wegen der Unterstützung des russischen Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Die Maßnahmen umfassen neue Wirtschaftssanktionen und neue Listen belarussischer Beamter und Militärs, die an der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sind.

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft. (opm)

Die Flagge der Ukraine weht vor dem Bundeskanzleramt: Ein Zeichen der Solidarität.
Foto: Bundesregierung/Bergmann

4 Kommentare

  1. Mich kotzt das an den Kalten schmutzigen Krieg zu führen. Wenn man bedenkt wir meinen wir leben auf einer vernünftigen Welt mit Idealisten die was dazugelernt haben, würde ich sagen wenn Gott diese Macht über den Menschen hat, sofort das leben zu Beenden. Grausameres auf diesem Planeten wie der Mensch gibt es nur einmal. Und hoffentlich nicht zum Zweiten Mal. Da sprechen wir von Gerechtigkeit und Miteinander eine Demokratie zu haben, wo der eine für den anderen da ist. Hier ist das nicht der Fall, denn die hohen Politiker machen lieber einen Krieg und das ist denen sein Spielzeug. Der natürliche Mensch bleibt auf der Strecke und das Morden und vernichten geht weiter. Der Mensch ist schlimmer wie eine Waffe. Die Vernichtung des Menschen würde Gerecht auf so einen schönen Planeten sein. Alle leben nur in Angst und Spannung.

  2. Dieses Sanktionspaket wird Putin mit gleicher Arroganz und seinem zynischen Lächeln und Handeln beantworten, wie alle anderen bisherigen Sanktionen.
    Diesem, offensichtlich an geistiger Umnachtung leidenden, Agressor kommt man mit Sanktionen nicht ans Fell.
    Hierdurch leidet nur das russische, sich in sein Schicksal einfügendes, Volk.
    Putin schert sich einen Dreck um sein Volk, er will nur „Geschichte schreiben“

    Die EU sollte lieber echte Hilfe für die Ukraine beschließen und schnellstens umsetzen.

  3. Wie waren eigentlich die Grenzen nach 1945? Wer war verantwortlich dafür das die Grenzen so waren?Welche Länder gehörten bis zu einem gewissen Datum zur UDSSR? Wer hat sein Einflußgebiet zur Höhle des Bären immer mehr ausgeweitet im Namen der westlichen Werte? Wer argumentiert mit dem Recht der Selbstverteidigung?

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