Erpresserischer Menschenraub: Verfahren gegen zwei Viersener hat begonnen

„Zudem sei ihm gedroht worden, ihn an ein Auto zu ketten und über ein Feld zu ziehen, ihn nackt an einen Baum zu binden oder ihm seine Zunge abzuschneiden, um ihn dazu zu bewegen, die geforderten EUR 1.200,00 zu zahlen.“

Viersen/Mönchengladbach – Am Donnerstag ist die Verhandlung vor der Großen Strafkammer gegen zwei Viersener mit dem Tatvorwurf des erpresserischen Menschenraubes, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung gestartet.

Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Im Februar 2023 soll der Geschädigte zunächst in Düsseldorf-Rath von zwei gesondert verfolgten Tätern unter Androhung von Gewalt dazu genötigt worden sein, in einen PKW zu steigen. Von dort soll der Geschädigte mit den beiden gesondert verfolgten Tätern zunächst zu einem Parkplatz in Düsseldorf-Gerresheim gefahren sein, wo er aufgefordert worden sei, EUR 1.200 für die Anmietung des PKW zu zahlen. Als der Geschädigte sich weigerte, zu bezahlen, sei er geschlagen und zur Herausgabe seiner Geldbörse und seines Handys aufgefordert worden.

Nachdem der Geschädigte den Aufforderungen aus Angst nachkam, sei er von den gesondert verfolgten Tätern nach Viersen gefahren worden, wo absprachegemäß bereits der Angeklagte Rifad R. aus Viersen (geboren im August 2001) und weitere unbekannte Personen gewartet hätten. Der Angeklagte R. habe dem Geschädigten gesagt, dass man ihn nicht gehen lassen werde, bevor das mit dem Geld geregelt sei. Der Geschädigte sei sodann in den Kellerraum des Hauses des Angeklagten Baris E. aus Viersen (geboren im Januar 2000) gebracht worden, wo er mit einer Kapuze über dem Gesicht hineingeschubst und geschlagen und getreten worden sei.

Der Angeklagte R. und die gesondert verfolgten Mittäter sollen den Geschädigten zwei Tage in dem Keller und über den gesamten Zeitraum immer wieder geschlagen haben, unter anderem mit einem Teleskopschlagstock und einem Ledergürtel. Zudem sei ihm gedroht worden, ihn an ein Auto zu ketten und über ein Feld zu ziehen, ihn nackt an einen Baum zu binden oder ihm seine Zunge abzuschneiden, um ihn dazu zu bewegen, die geforderten EUR 1.200,00 zu zahlen. Der Angeklagte R. soll auch eine Zigarette auf der Stirn des Geschädigten ausgedrückt haben. Als der Angeklagte R. mit dem Geschädigten zu einem Supermarkt gefahren sei, wo dieser für die Täter etwas einkaufen sollte, sei es dem Geschädigten gelungen, sich an einen Mitarbeiter zu wenden, der sofort die Polizei informiert habe.

Der Geschädigte habe infolge der körperlichen Misshandlungen multiple Hämatome, Prellungen, diverse Schürf- und Schnittwunden und einen Schock erlitten. Der Angeklagte E. ist wegen Beihilfe angeklagt, da er dem Angeklagten R. und den Mittätern seinen Kellerraum für die Entführung zur Verfügung gestellt habe. Für die Verhandlung wurden fünf Fortsetzungstermine bis zum 31.8.2023 angesetzt. (opm/dt)

Foto: Rheinischer Spiegel

2 Kommentare

  1. Was man für Geld nicht alles riskiert…total unverständlich. Ist aber so seit dem es Menschen gibt.

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