Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte feiert Jubiläum

1959 wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von den Mitgliedstaaten des Europarates errichtet. Er tagt seit 1998 dauerhaft in Straßburg. 25 Jahre ist das nun her – ein Grund, sein Wirken einmal näher vorzustellen.

Geschichte – Wo liegen die Anfänge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? 

Nach den verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs wurde der Europarat als erste europäische Organisation ins Leben gerufen. Bis heute schließen sich dort 46 Mitglieder – davon alle 27 Mitgliedsstaaten der EU – zusammen. Sie wollen Frieden wahren und Menschenrechte schützen. Dazu wurde bereits 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.

Sie sichert beispielsweise das Recht auf Leben, die Gewissens- und Religionsfreiheit, den Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Andererseits untersagt die Konvention unter anderem Folter, Zwangsarbeit oder rechtswidrige Freiheitsentziehung.

Wie funktioniert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Wer diese Menschenrechte in Gefahr oder verletzt sieht, kann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. So erreichen den Gerichtshof jedes Jahr über 50.000 neue Beschwerden zu möglichen Menschenrechtsverletzungen. Darüber entscheiden dann insgesamt 46 unabhängige Richterinnen und Richter, die aus den einzelnen Mitgliedstaaten entsandt sind. Der Gerichtshof kann Entschädigungszahlungen gegen den Staat verhängen, der die Menschenrechtskonvention verletzt hat.

Wer kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen?

Jeder Mensch – egal welcher Nation – kann bei Verdacht auf eine mögliche Menschenrechtsverletzung Beschwerde gegen einen Staat einreichen, der die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat. Ebenso kann ein Staat einen anderen Staat verklagen. Voraussetzung hierfür ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg bereits ausgeschöpft wurde. Das heißt, in Deutschland muss die Klägerin oder der Kläger zuvor erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen haben.

In bestimmten Fällen kann auch hiervon eine Ausnahme gemacht werden: In einem aktuellen Fall haben sechs portugiesische Jugendliche gegen 32 Staaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt – und wurden nun zunächst zugelassen. Sie fordern mehr Klimaschutz und berufen sich dabei vor allem auf eine Verletzung ihrer Rechte auf Leben aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie auf die Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK. Ungeklärt ist bisweilen aber die Frage, ob dies auch rechtens ist oder ob die Jugendlichen tatsächlich erst in allen der 32 beklagten Staaten bis zur höchsten Instanz klagen müssen, um vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassen zu werden.

Wer kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt werden?

Angeklagt werden können dabei nur Staaten, welche die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben und ratifiziert haben. Gegen Privatpersonen können sich diese Klagen daher nicht richten.

Warum ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so wichtig?

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind für die betroffenen Länder bindend. Sie haben Regierungen schon oft dazu veranlasst, ihre Gesetze und Verwaltungspraxis zu ändern. So macht die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Konvention zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen. Davon profitieren rund 700 Millionen Menschen aus 46 Ländern seit vielen Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg?

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist für die Klagen aus sämtlichen 46 Mitgliedstaaten des Europarates (und damit aus fast allen europäischen Ländern) zuständig. Er überwacht die Einhaltung der Menschenrechtskonvention des Europarates.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist hingegen nur für die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuständig. Er legt das EU-Recht aus und regelt, dass es in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Weise eingehalten wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. (opm)