Die Kulturabteilung der Stadt Viersen sieht es als Teil ihres kulturellen Auftrags an, freie Künstlerinnen und Künstler aller Sparten darin zu unterstützen, mit ihrem Projekt mehr in den Blickpunkt des Stadtlebens zu rücken.
Viersen – Deshalb vergibt die Stadt Viersen in 2023 wie in den Vorjahren auch Fördergelder i.H.v. insgesamt 5.000 €. Mit diesen Mitteln sollen Projekte kultureller Vereine, Institutionen oder Künstlergruppen und von Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstlern gefördert werden. Der Bezug zu Viersen muss dabei klar erkennbar sein.
Die Zuschüsse werden nach den „Zuschussrichtlinien Förderung freie Kulturszene“ vergeben, die der Rat der Stadt beschlossen hat:
- Antragstellende können in Viersen ansässige kulturelle Vereine und Institutionen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler aller Sparten sein. Der Bezug zur Stadt Viersen kann durch Wohn- oder Arbeitsort (beispielsweise Atelier, Studio) gegeben sein.
- Es handelt sich um einen Projektkostenzuschuss.
- Bezuschusst werden ausschließlich Projekte mit professionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern, die überwiegend freiberuflich künstlerisch tätig sind.
- Mit dem Antrag sind eine Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
- Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet eine Jury.
Anträge können formlos gerichtet werden an:
Stadt Viersen
FB 90/II – Abteilung Kultur
Hd. Herrn Christian Hansen
Heimbachstraße 12
41747 Viersen
oder per Mail an: christian.hansen@viersen.de.
Betreff „Förderung freie Szene“ angeben!
Antragsfrist ist der 30. Juni 2023. Die Antragstellenden werden schnellstmöglich informiert. Die Projekte sollen noch im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die Kulturabteilung freut sich über eine vielseitige Beteiligung! (opm/paz)