Forderung der Tierärzteschaft nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

Die deutsche Tierärzteschaft leidet in zunehmendem Maße unter einem dramatischen Arbeitskräftemangel. Diese Mangelsituation betrifft alle tierärztlichen Arbeitsbereiche wie die tierärztliche Praxis, den öffentlichen Dienst, Lehre und Forschung sowie die Industrie.

Aktuell – Die Gründe sind multifaktoriell. Neben dem Arbeitskräftemangel erschweren die starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eine sinnvolle Verteilung der verfügbaren Arbeitszeit. Die Folge ist, dass in vielen Regionen die Aufrechterhaltung der zwingend durch die Heilberufsgesetze der Länder vorgeschriebenen flächendeckenden Notdienste für Tiere sowie die Versorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere stark gefährdet sind. Tiere halten sich nicht an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes!

Daher fordern die Bundestierärztekammer e.V. und der Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e. V. eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die Tierärztekammer Nordrhein unterstützt diese Forderung.

„1) Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit einer flexiblen Verteilungsmöglichkeit der Arbeitsstunden

2.) Eine damit verbundene Möglichkeit zur begrenzten Verkürzung vorgeschriebener Ruhezeiten

3.) Definierte flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen Wir fordern die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen.

Nur so können gravierende strukturelle Probleme der tierärztlichen Versorgung in Deutschland vermieden werden! Nur so können angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten!“ (opm)