Gasspeichergesetz: „Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung“

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Das regelt ein neues Gasspeichergesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorgibt.

Deutschland – Das Gasspeichergesetz soll die Energieversorgung durch volle Gasspeicher, insbesondere im kommenden Winter, weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Hierzu wurde das Energiewirtschaftgesetz geändert. Es ist am 30. April 2022 in Kraft getreten. Nun steht das gesamte Sommerhalbjahr zur Befüllung zur Verfügung.

Die gesetzliche Änderung wurde aufgrund der historisch niedrigen Gasspeicherstände in der Winter 2021/22 notwendig. Diese hatten zu Unsicherheiten auf den Märkten und größeren Schwankungen der Energiepreise geführt. Mit dem Gasspeichergesetz hat die Bundesregierung eine Regulierung geschaffen, die stets ausreichend befüllte Gasspeicher sicherstellt. Im Hinblick auf den russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden diese Maßnahmen noch einmal dringlicher.

Gasversorung für den Winter sichern
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate zu versorgen – vorausgesetzt, die Speicher sind zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt.

Mit dem Gesetz stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gasspeicher in Deutschland zu Beginn des Winters ausreichend befüllt werden. Die Befüllung erfolgt in drei Stufen: am 1. Oktober zu 80 Prozent, am 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent.

Das Gesetz in der Praxis: Die Trading Hub Europe GmbH – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland – wird verpflichtet, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Sie erhält dafür einen umfassenden Instrumentenkasten, um vor allem für den Winter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. (opm)

Foto: Magnascan/Pixabay