Geflügelpestvirus H5N1 in Süchteln und Kempen nachgewiesen – keine akute Gefahr

Wie der Kreis Viersen bereits gemeldet hat, wurden am Montag, 13. März, am Königshütter See in Kempen 19 Möwen tot aufgefunden. Die Ergebnisse der untersuchten Proben beim Friedrich-Löffler-Institut liegen mittlerweile vor. Alle Tiere waren mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert. Auch bei einer am 20. März tot aufgefundenen Möwe in Viersen-Süchteln konnte das H5-Virus nachgewiesen werden.

Kreis Viersen – „Das Ergebnis zeigt, dass der Geflügelpesterreger H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland stark verbreitet ist. Wir haben unsere Kontrollmaßnahmen ausgeweitet und sind in engem Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv). Falls nötig, können wir schnell reagieren und Schutzmaßnahmen einleiten“, sagt Dr. Carina Driehsen, Leiterin des Veterinäramtes Kreis Viersen.
Der Kreis Viersen rät weiterhin zur Vorsicht und zur Meldung von Fällen. Eine akute Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.

Zudem bittet der Kreis Viersen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Geflügelhaltung noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet haben, dies nachzuholen – es besteht eine Meldepflicht. Die Meldung kann auch online über www.tierzahlenmeldung-nrw.de getätigt werden. Nichtmelderinnen und Nichtmelder können mit Regressansprüchen konfrontiert werden, wenn die Geflügelpest in einem nicht gemeldeten Geflügelbestand auftritt oder sich über diesen weiter ausbreitet.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Gefahr einer Einschleppung des Virus in den Hausgeflügelbestand fordert der Kreis Viersen alle Geflügelhalter – auch Klein- und Hobbyhaltungen – dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen auf. Dazu zählen unter anderem:

Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zu Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem gehaltenen Geflügel in Berührung kommen, haben.
Beim Versorgen der Tiere ist Schutzkleidung oder separate Stallkleidung sowie Schuhüberzieher oder separate Schuhe zu tragen.
Schuhwerk, Schubkarren und Arbeitsgeräte, mit denen man innerhalb der Geflügelhaltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung des Virus über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Besucherkontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Ein Bestandsbuch ist zu führen, Bestandsveränderungen sind zu dokumentieren.
Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels im Kreis Viersen notwendig werden. Der Kreis Viersen rät daher allen Geflügelhaltern, Aufstallungsmöglichkeiten vorzubereiten. Um den Eintrag der Geflügelpest im Kreis Viersen frühzeitig erkennen zu können, werden im Rahmen des landesweiten Monitorings bei Wildvögeln Proben entnommen und zur Untersuchung auf das Virus an das zuständige Labor weitergeleitet.

Tote Wasservögel sollten nicht angefasst werden. Um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern, können tote Vögel unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- Und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen telefonisch unter der Rufnummer 02162-39-1309 gemeldet werden. Ein sehr enger Kontakt zu infizierten Vögeln kann unter Umständen zu einer Übertragung des Virus auf dem Menschen führen. Geflügelfleisch kann weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. (opm)

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