Wie kommunizieren Menschen, die weder sehen noch hören können? Hieronymus Lorm lebte im 19. Jahrhundert. Nachdem er bereits als Jugendlicher ertaubt war, ließ im Erwachsenenalter auch seine Sehkraft nach, bis er schließlich völlig erblindete. Gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter erfand er ein Tast-Alphabet, bei dem jeder Buchstabe eine bestimmte Berührung der Hand bedeutet. Bis heute ist das Lorm-Alphabet für viele taubblinde Menschen unersetzlich.
Ratgeber – Auf der Internetseite www.dbsv.org/lormen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband ein Erklärvideo und weitere Informationen zum Lormen und zu Hieronymus Lorm an.
Das Lormen, also das Buchstabieren von Texten in die Hand, gehört zu den zahlreichen Assistenzleistungen, auf die taubblinde Menschen angewiesen sind. Taubblindheit ist eine besondere Behinderung und mehr als die Summe von Blindheit und Taubheit. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, ein blinder Mensch nutzt sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, ein gegenseitiger Ausgleich von Hören und Sehen ist nicht mehr möglich. Ohne Assistenz werden alltägliche Aufgaben wie der Einkauf oder ein Arztbesuch zu unlösbaren Problemen.
Forderungen zu Assistenzleistungen für taubblinde Menschen
Immer wieder scheitern taubblinde Menschen mit ihren Anträgen auf Taubblindenassistenz. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden, die im „Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind“ (GFTB) zusammengeschlossen sind, die folgenden Forderungen beschlossen:
Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss mindestens ein Assistenzbedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen. Diese Zahl ist eine absolute Untergrenze. Höhere Bedarfe sind die Regel. Zudem müssen mehr Taubblindenassistenzen ausgebildet werden.
Vertiefende Informationen zum Lormen unter: www.dbsv.org/lormen (opm)