GRÜNE Fraktion begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Änderung des LEP

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Viersen zeigt sich hoch erfreut über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03.05.2022, die Ausweitung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Rohstoffe um jeweils fünf Jahre im Landesentwicklungsplan (LEP) für unwirksam zu erklären.

Kreis Viersen – Die an der Klage beteiligten Kreise Viersen und Wesel sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen am Niederrhein sind als „besonders belasteter Teilraum“ in starkem Maße vom Kiesabbau betroffen. Im Besonderen wurde durch die – nun unwirksame – Änderung des LEP der Rohstoffsicherung in der Region gegenüber dem Umweltschutz, dem Städtebau und der Land- und Forstwirtschaft Vorrang gegeben. Diesen Umstand beanstandete das Gericht, es monierte zudem, dass keine tatsächlichen Erkenntnisse zum Bedarf für die Verlängerung der Zeiträume vorlägen.1

Jürgen Heinen, der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Viersen, führt dazu aus: „Der Kreis Viersen ist auf unseren Antrag hin der Klage gegen den LEP beigetreten, die nun Erfolg hatte und unsere Bedenken bestätigt: Hätten die nun beanstandeten Regelungen des LEP Bestand, so hätte sich der künftige Rohstoffbedarf allein anhand der Abbaumengen der jeweils letzten drei Jahre orientiert. Ein maßvoller, bedachter und ressourcenschonender Abbau unserer regionalen Rohstoffe wäre somit nicht möglich – im Gegenteil: je mehr und je schneller abgegraben wird, desto mehr Flächen hätten nachgelegt werden müssen. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft des Rohstoffabbaus unserer Region, dass das Gericht dem hier einen Riegel vorgeschoben hat.“

Dr. Jens-Christian Winkler, Sprecher des Fachbereichs Klima, Planung und Umwelt der Grünen Kreistagsfraktion in Viersen, ergänzt: „Mit dem Bau des Kreisarchivs nach den Grundsätzen der zirkulären Wertschöpfung sind wir hier im Kreis schon auf einem guten Weg zum nachhaltigen Bauen und zur Reduzierung unseres Rohstoffverbrauchs. Auch das Straßenverkehrsamt und die Förderschule werden in direkter Nachbarschaft des Kreisarchivs am Quartier Ransberg nach den Prinzipien der zirkulären Wertschöpfung errichtet. Wir begrüßen den pilotmäßigen Einsatz alternativer und recyclebarer Rohstoffe im Kreis ausdrücklich, denn dadurch müssen weniger Kies und andere Rohstoffe abgebaut werden. Dies wiederum schont unsere Umwelt. Dieses Ziel verfolgen wir nun bereits einiger Zeit und haben einen entsprechenden Antrag an den Kreis gestellt: Zukünftig durchzuführende Baumaßnahmen sollen nach den Nachhaltigkeitsrichtlinien offizieller Standards wie DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) oder BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) zertifiziert werden. Auf diese Weise können wir die Nachhaltigkeitsstrategie des Kreises zur Schonung unserer Umwelt weiterentwickeln.“  (opm)

1 https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/31_220503/index.php

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Foto: Rheinischer Spiegel