Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, die Ausweisung neuer sowie die grundlegende Umnutzung und Neu-Ausweisung bestehender Siedlungsflächen (Wohnen, Industrie und Gewerbe) ab sofort an die Errichtung lokaler Nahwärmenetze zur Versorgung der angeschlossenen Haushalte und Unternehmen mit Heizwärme zu knüpfen, die durch erneuerbare Energien gewonnen wurde.
Viersen – Zur Unterstützung dieser Planungen ist ein kommunaler Nahwärmeplan für die Stadt Viersen zu erstellen. Die Stadt Viersen soll hierfür bis zum 31.12.2023 einen Antrag zum aktuellen Förderaufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Übernahme von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben stellen. Die Mittel für den verbleibenden Eigenanteil sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür im städtischen Haushalt.
Viersen habe mit der 2018 fertiggestellten Klimaschutzsiedlung Oststraße zwar schon punktuell einen hohen Standard gesetzt. Es fehle aber an einem gesamtstädtischen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung nach der Energiewende. „Wenn wir die Selbstverpflichtung des Stadtrats vom 12. November 2019 ernst nehmen, sollten wir die Planung sämtlicher Siedlungsflächen ab sofort an den Kriterien des Klimaschutzes ausrichten. Idealerweise sollten sämtliche Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete dafür mittel- bis langfristig durch ein Nahwärmenetz auf regenerativer Basis mit Heizenergie versorgt werden. Bereits kurzfristig sollte dies für neu auszuweisende Plangebiete gelten. Wärmeversorgung schlägt mit rund der Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs zu Buche“, so die Politiker.
Hier liege enormes Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasen, um die im Pariser Abkommen gesteckten Klimaziele doch noch zu erreichen. Mit der Einrichtung von Fern- oder Nahwärmenetzen auf der Basis erneuerbarer Energien könnten die Kommunen viel zu dazu beitragen. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssten diese allerdings die ihnen übertragene Satzungshoheit der Bauleitplanung im Sinne der Energiewende konsequent, durchgehend und dauerhaft anwenden.
Unterstützung dafür kommt vom Bund: Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Wirkung zum 01. November 2022 die Kommunalrichtlinie erweitert und hilft Kommunen dabei, den Prozess der Wärmewende anzustoßen. Danach können Kommunen auf Antrag bis zum 31.12.2023 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit 90 Prozent der eingesetzten Mittel fördern lassen. Bei der Aufstellung eines kommunalen Nahwärmeplans ermittelt ein beauftragter Dienstleister den zu erwartenden Wärmebedarf und stimmt diesen mit einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur ab. Bestandteile eines Wärmeplans sind neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und eine Treibhausgasbilanz.
Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen sowie zur Ermittlung von lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist die geothermische Potenzialanalyse, die der Geologische Dienst NRW im vergangenen Oktober im Auftrag des Landesministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie auch im Viersener Stadtgebiet durchgeführt hat, um eine geothermale Charakterisierung des Untergrundes durchzuführen. „Es ist an der Zeit, dass die Stadt die Neuausrichtung der Energieversorgung mit größerem Nachdruck angeht. Mit dem Ausbau der Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien können wir in Viersen einen entscheidenden Schritt in Richtung klimaneutraler Energienutzung gehen“, unterstreichen die Antragsteller. (opm/dt)




