Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Der Bundesrat hat nun einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend gebilligt, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden darf. Kriterien wie Behinderung oder Alter dürfen keine Rolle spielen.
Gesundheit – Notwendig geworden ist diese Neuregelung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021. Danach hat das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser zu schützen, wenn es darum geht, knappe überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungsressourcen zuzuteilen. Eine entsprechende Schutzpflicht ergebe sich aus Artikel 3 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Um diese Schutzpflicht umzusetzen, wird nun eine Regelung ins Infektionsschutzgesetz eingeführt, die die betroffenen Patientinnen und Patienten vor Diskriminierung schützt und gleichzeitig für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit schafft.
Die neu aufgenommene Regelung gilt ausnahmslos für alle intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten. Sie bezieht sich jedoch ausschließlich auf Situationen, in denen intensivmedizinische Behandlungskapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit – wie der Corona-Pandemie – nicht ausreichen.
Behinderung oder Alter dürfen bei Entscheidung keine Rolle spielen
Die Entscheidung, wer eine intensivmedizinische Behandlung erhält, wird danach ausschließlich anhand des Kriteriums der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ getroffen. Bei einer Zuteilungsentscheidung ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen hingegen Kriterien wie Behinderung, Alter, die mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität.
Intensiv-medizinische Behandlungskapazitäten, die bereits zugeteilt worden sind, sind von der Zuteilungsentscheidung ausdrücklich ausgenommen. Sie stehen nicht zur Disposition, solange eine intensivmedizinische Behandlung notwendig ist und dem Patientenwillen entspricht. (opm)
Das ist unfair bloß weil ein paar Juristen es nicht für möglich sehen, hier mehr Betten und Personal zu Verfügung zu stellen. Man sollte doch an die alte Regierung denken, Sie haben viele Krankenhäuser schließen lassen und in den Bestehenden Kliniken Jährlich Betten abgebaut. Bin selbst schon als Herzpatient vorzeitig Entlassen worden und zwei Tage später in ein anderes Klinikum neu Eingewiesen worden, trotz das ich noch Privatpatient war. Nicht die Mediziner Entscheiden über Leben und tot, nein Politiker bringen Ärzte in Situationen, wo Sie das Entscheiden sollen, um Geld Einzusparen. Geld geht vor Leben. Die CDU hat es doch entschieden das Kliniken Privatisiert werden sollen nur noch Gewinne gemacht werden. Das nennt man dann Christliche Union! Nein Heuchler die das Volk nicht mehr Gerecht vertreten. Wir haben genug leere Kliniken und viele Mediziner ohne Anstellung. Die sollen lieber vom Steuerzahler den Unterhalt bekommen anstatt hier einzugreifen wo es nötig ist. In vielen anderen Sachen ist es gleiche veranlasst worden. Siehe Post und Bundesbahn. Schulen ist das gleiche Geschehen drum müssen Kinder Nachts schon Aufstehen. Lehrermangel in Hülle. Früher sind Kindergarten Abgerissen worden heute kommt einer nach den anderen. Das Leben zählt wohl nichts mehr.