Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt

Menschen mit einer Corona-Infektion müssen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation. Das geht aus der neuen Empfehlung des Robert Koch-Instituts hervor. Ein „Freitesten“ an Tag fünf wird nun „dringend“ geraten – und bleibt für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege verpflichtend. Verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlung des RKI sind die Länder.

Corona/Deutschland – Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich auch künftig auf Anordnung des Gesundheitsamtes isolieren. Das sehen die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Isolationspflicht verkürzt sich von sieben auf fünf Tage. Um die Absonderung zu beenden, ist ein negativer Antigen-Schnelltest abschließend zwar nicht mehr Pflicht, wird aber „dringend“ empfohlen.

Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI „dringend“, die Kontakte – vor allem mit Risikogruppen – zu reduzieren. Außerdem sollten sich Kontaktpersonen täglich (selbst) mit einem Antigen-Schnelltest testen.

Regeln für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege
Infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes für fünf Tage isolieren. Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Infizierte können sich frühestens an Tag fünf freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden keine Symptome hatten. Zudem muss die Testung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erfolgen – entweder mit einem Antigen- oder PCR-Test.

Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI ebenfalls, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich sind sie aber verpflichtet, sich täglich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) zu testen.

Die Isolations-Anordnung ist Sache der Länder, daher können Quarantäne- und Isolationsregeln voneinander abweichen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits vergangene Woche auf eine Neuregelung der Isolationsanordnung verständigt, wollten aber die RKI-Empfehlung abwarten. (opm/Bundesregierung)