NRW-Landesregierung sorgt für 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Auftrag des Landtags umgesetzt und eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht.

NRW – Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen volle Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf „Null Euro“ umzustellen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „50 Prozent Entlastung plus 50 Prozent Entlastung, gleich Null Beitrag für Bürgerinnen und Bürger. Mit der Förderung über die Doppelspur erreichen wir zusammen mit den Städten und Gemeinden eine Modernisierung der kommunalen Straßen und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Bei den 5000 Eigentümern, die bereits hälftig entlastet worden sind, erfolgt von Amts wegen die Zuweisung weiterer 11,1 Millionen Euro über die landeseigene NRW.BANK an die Städte und Gemeinden. Eine gesonderte Antragsstellung über die Städte und Gemeinden ist nicht erforderlich. Neue Anträge aus den Städten und Gemeinden zur Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte werden nach Prüfung zu 100 Prozent bewilligt.“

Die Lesefassung der neuen Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen www.mhkbg.nrw zu finden. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt ist in die Wege geleitet. Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird als zuständige Bewilligungsbehörde kontinuierlich die bereits gewährten Förderungen von 50 Prozent auf 100 Prozent von Amts wegen aufstocken. (opm/land.nrw)