Jahrgänge ab 1971: Kreis Viersen weist auf Pflichtumtausch alter Führerscheine hin

Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen ihren grauen oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Auch von den früheren Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 sind bisher noch nicht alle alten Führerscheine bis zu den vorgesehenen Stichtagen umgetauscht worden. Dies sollte möglichst kurzfristig nachgeholt werden.

Kreis Viersen – Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Der Kreis Viersen bietet die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch bequem online zu erledigen unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Führerschein-Pflichtumtausch. Alternativ kann auch ein Termin für den Führerscheinumtausch vor Ort in der Führerscheinstelle des Kreises Viersen vereinbart werden.

Führerscheine, die nicht fristgerecht umgetauscht werden, verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit und wird bei der Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Außerdem kann es im Ausland zu größeren Problemen kommen. (opm)

2 Kommentare

  1. Hier kommen plötzlich den Verwaltungen Ideen, das einfach ein alten gültigen Lappen umtauschen sollt und bekommt man einen neuen.
    Das ist toll. Könnte man das nicht erweitern? Ich Glaube da würden mir mehrere Gleichgestellte Recht geben, oder?
    Der oder die Alte weg und ein neuen Lappen. Hoffentlich kommt das Bald zum Tragen in der Globalen Welt.
    Aber die Zeit ist in so einem rasenden Tempo sich zu Verändern, das man stets hinterher hinkt.

  2. Es ist nicht irgendeine plötzliche Idee, sondern schon seit Jahren eine etappenweise fortgeführte Aktion.

    Erwähnenswert wäre vielleicht, dass der Tausch so um die 28-35,–€ kostet. Da ist die Gebühr 28,– € und ein neues Passfoto fällig.

    Den Rest des Vorkommentars verstehe ich leider nicht.

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