Kirche protestiert gegen gewaltsamen Bruch eines Kirchenasyls im Kreis Viersen

Gegen die gewaltsame Beendigung eines Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde der Stadt Viersen hat die Evangelische Kirche im Rheinland scharf protestiert. „Wir sind über das Vorgehen erschüttert und protestieren gegen diesen gewaltsamen Bruch des Kirchenasyls“, schreibt Oberkirchenrätin Dr. Wiebke Janssen, Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene, in einem Protestbrief an die Viersener Bürgermeisterin. 

Viersen/Lobberich – Das kurdische Ehepaar (43 und 34 Jahre alt) wurde am frühen Morgen des vergangenen Montags, 10. Juli 2023, von Beamtinnen der Ausländerbehörde Viersen im Rahmen einer unangekündigten Hausdurchsuchung in Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck festgenommen. Der anschließende Versuch der Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf wurde von der Bundespolizei abgebrochen. Das Paar befindet sich nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Die beiden waren 2021 aus dem Irak geflohen und seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl.

Das Vorgehen ignoriert bestehende Vereinbarungen zum Kirchenasyl
Es gehe ihr nicht um die Beurteilung des komplexen juristischen Sachverhaltes, so Wiebke Janssen, die hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Aber: „Die Art und Weise des Vorgehens der Ausländerbehörde ignoriert alle Vereinbarungen zwischen der Evangelischen Kirche und dem Land NRW im Zusammenhang mit Kirchenasylen“, schreibt die Oberkirchenrätin an Bürgermeisterin der Stadt Viersen. Vor dem unangekündigten Bruch des Kirchenasyls durch die Ausländerbehörde der Stadt Viersen habe es keinerlei diesbezügliche Kommunikation oder Versuche seitens der Behörde gegeben, eine andere Lösung für die Situation dieses Kirchenasyls zumindest zu sondieren. „Genau das ist in konflikthaften Situationen aber bewährte Praxis und mit dem Land NRW so vereinbart“, unterstreicht Janssen.

Kirchenasyl nach reiflicher Prüfung gewährt
Kirchengemeinden gewährten Schutzsuchenden Kirchenasyl nach reiflicher Prüfung des Sachverhalts. Auch im vorliegenden Fall gebe es gewichtige Gründe, die die Kirchengemeinde bewogen hätten, dem Ehepaar Kirchenasyl zu gewähren, so Oberkirchenrätin Janssen. „Bei allen unterschiedlichen Einschätzungen von Kirchenasylen erwarten wir von den Behörden das Einhalten der vereinbarten Kommunikationswege. Diese bisherige Verlässlichkeit haben wir positiv als Ausdruck des Respekts gegenüber den Schutzsuchenden, den kirchenasylgewährenden Gemeinden und der Praxis des Kirchenasyls erfahren. Auf verlässliche Kommunikation zu setzen, ist der Tenor aller Verabredungen zum Kirchenasyl auf Bundesebene mit dem Bundesministerium des Inneren und dem BAMF sowie auf Landesebene mit der Landesregierung.“ Die Einhaltung der bewährten Verabredungen haben die Fachleute der rheinischen Kirche auch gegenüber dem nordrhein-westfälischen Innenministerium angemahnt. Die Bürgermeisterin der Stadt Viersen fordert Janssen auf: „Ich bitte Sie, bei Ihrer Ausländerbehörde darauf zu drängen, zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit zurückzukehren.“

Die Stadt Viersen führt hierzu aus: „Mit Hinweis darauf, dass es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt und wir darüber hinaus detaillierte Angaben zu dem Verfahren und den beteiligten Personen aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht machen: In dem angesprochenen Verfahren handelt es sich um eine erneute Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung der EU, in diesem Fall nach Polen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft, ob bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein Asylantrag gestellt worden ist. Ist dies der Fall, findet eine Überstellung der Asylsuchenden in das Land der ersten Antragstellung statt. In diesem sicheren Drittstaat wird dann über das Asylbegehren entschieden. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Personen, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, ist gesetzlicher Auftrag der Ausländerbehörden. Ausländerrecht ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Dabei muss die Ausländerbehörde die gesetzlichen Vorgaben beachten.

Die Betroffenen befinden sich derzeit in einer Abschiebehafteinrichtung. Die Überstellung wird weiter betrieben. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen liegen vor. Die Vereinbarungen mit den Kirchen zum Kirchenasyl im Kontext von Dublin-Verfahren sind der Ausländerbehörde der Stadt Viersen bekannt. Kirchenasyl stellt kein eigenes Rechtsinstitut dar, sondern wird als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert. Die Vereinbarungen wurden und werden in den Verfahren beachtet. Das ist auch in diesem Fall geschehen.“ (opm)

Foto: Michael Gaida/Pixabay

 

4 Kommentare

  1. Die Kirchen sollten sich nicht als „Staat im Staat“ präsentieren. Es ist davon auszugehen, dass gemeinsame Gespräche stattgefunden haben, die ähnliche, den Menschen dienende Ziele im Auge hatten. Wenn die Behörde jetzt die Reißleine zieht, wird es Gründe geben. Ob sie diese vorher nicht mitteilte oder nicht mitteilen konnte, müsste geklärt werden. An jedem Konflikt sind grundsätzlich z w e i Seiten beteiligt.

  2. Die Kirchen glauben sich immer noch in Zeiten, wo die Bischöfe auch Fürsten waren.
    Aber in der heutigen „Neuzeit“ leben wir in einem Rechtsstaat. Und in diesem hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund ein „Kirchenasyl“ nicht unter Schutz gestellt. Kurzum: Es gibt kein Kirchenasyl und somit auch keinen rechtsfreien Raum für die Kirchen.

  3. Die Kirche sollte doch mal die selbige im Dorf lassen und sich nicht anmaßen eine übergeordnete, oder auch gleichgestellte Institution zu unserer Justiz zu sein.
    Kirchenasyl wurde und wird bislang, in Ausnahmefällen, lediglich, ohne jeglichen Rechtsanspruch, geduldet und akzeptiert.
    Somit kann und darf sich die Kirche nicht gegen geltendes Recht stellen, ergo war und ist das Vorgehen der Ausländerbehörde rechtskonform.

  4. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch:
    Es gibt Gesetze, die auch ein Richter nicht befolgen darf, weil sie dem übergesetzlichem Recht einer höheren Gerechtigkeit in unerträglicher Weise widersprechen. Zitatende
    Wenn Menschen ihrer Würde beraubt werden dann haben wir diese Menschen zu schützen und in diesem beschützendem Handeln liegt die übergesetzliche Gerechtigkeit.
    In den Jahren 1933 – 1945 gab es ganz viele Menschen in öffentlichen Ämtern die nach den bestehenden Gesetzen, z.B. Nürnberger Rassegesetze, gehandelt haben, wollen wir diesen Menschen zubilligen richtig gehandelt zu haben???

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