Kirchenasyl: Stadt Viersen wehrt sich gegen Rassismusvorwürfe

In zahlreichen Schreiben und öffentlichen Äußerungen, insbesondere in den Sozialen Medien, wird der Ausländerbehörde der Stadt Viersen „Rassismus“ und ein besonders „hartes“ Vorgehen gegen Asylbegehrende vorgeworfen. Begründet wird dies mit dem Ablauf in dem jetzt akuten Einzelfall. Auch habe die Ausländerbehörde ihr Ermessen nicht im Sinne der Betroffenen ausgeübt.

Viersen – Dazu stellt die Stadt Viersen fest:

„Ausländerrecht ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die gesetzlichen Vorgaben des Ausländerrechts müssen von der Ausländerbehörde zwingend beachtet werden. Das gilt für alle Ausländerbehörden in der Bundesrepublik.

Die wesentlichen Entscheidungen in einem Asylverfahren werden nicht von der örtlichen Ausländerbehörde getroffen. Vielmehr liegt dies in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Ausländerbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die daraus folgenden Schritte umzusetzen. Dies ist auch in dem vorliegenden Fall geschehen und wurde gerichtlich bestätigt. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum für die Ausländerbehörde.

Ob und inwieweit das BAMF in dem aktuellen Fall während des noch laufenden Verfahrens bisherige Entscheidungen überdenkt und verändert, entzieht sich unserer Kenntnis. Sollte das BAMF zu einer neuen, abweichenden Einschätzung gelangen, wird die Ausländerbehörde der Stadt Viersen diese entsprechend umsetzen.

Das Handeln der Ausländerbehörde der Stadt Viersen orientiert sich ausschließlich an diesen Vorgaben. Den Vorwurf des „Rassismus“ weisen wir in aller Deutlichkeit zurück. Wir verstehen durchaus, dass Entscheidungen im Einzelfall von Betroffenen als „hart“ empfunden werden. Dies liegt jedoch in der Natur der Sache und hat mit der Entscheidung selbst, nicht aber mit irgendwelchen fälschlich unterstellten Motiven der Ausländerbehörde zu tun.

Die Regelungen zum Kirchenasyl wurden (und werden) von Seiten der Ausländerbehörde der Stadt Viersen beachtet. Insbesondere wurde die Frage einer Kontaktaufnahme vor der Festnahme aufmerksam betrachtet. Die Abwägung der Umstände des Einzelfalls führte zu der Entscheidung, von der konkreten Ankündigung der Überstellung abzusehen.“ (opm)

Ein Kommentar

  1. In Kleinstädten, die oft von enger Gemeinschaft und begrenzten Ressourcen geprägt sind, können Diskussionen über komplexe und kontroverse Themen wie Asyl- und Ausländerrecht eine besondere Herausforderung darstellen. Die begrenzte Erfahrung im Umgang mit solchen Fragen sowie die mögliche Abwesenheit vielfältiger Meinungen und Perspektiven können zu einer Überforderung führen.

    Kleinstädte haben oft kleinere Verwaltungsstrukturen und weniger Personalressourcen im Vergleich zu größeren Städten oder Ballungszentren. In der Regel sind die Verwaltungen in Kleinstädten nicht so breit aufgestellt und haben möglicherweise weniger Expertise und Erfahrung im Umgang mit komplexen rechtlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit Asyl und Migration.

    Die Diskussionen über Asyl- und Ausländerrecht können zudem eine emotionale und polarisierende Dimension erhalten, da persönliche Erfahrungen und Meinungen stärker in den Vordergrund treten. In Kleinstädten kann die Gemeinschaft enger miteinander verbunden sein, und die Entscheidungen, die in Bezug auf Asylsuchende und Migranten getroffen werden, können unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen vor Ort haben. Dies kann zu einer intensiven emotionalen Betroffenheit führen, die die objektive und rationale Betrachtung der Themen erschwert.

    Des Weiteren könnten in Kleinstädten vielfältige Meinungen und Perspektiven weniger vertreten sein. In größeren Städten gibt es oft eine breitere Palette von Stimmen und Interessengruppen, die sich zu diesen Themen äußern können. In Kleinstädten hingegen könnten begrenzte Möglichkeiten der öffentlichen Diskussion dazu führen, dass bestimmte Standpunkte weniger gehört werden und die Debatte einseitig oder unvollständig bleibt.

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