Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 1. Juli 2025: Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Magazin – Pflegehilfskräfte erhalten ab 1. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Anpassung ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.
Die Anpassungsstufen des Pflegemindestlohns finden sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28. November 2023, die zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist, nachdem die Fünfte Verordung zum Pflegemindestlohn zum 31. Januar 2024 ausgelaufen war.
Mit der neuen Verordnung war zudem der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege noch einmal ausgeweitet worden. Sie haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus: bei einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage pro Kalenderjahr. Wenn tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vorsehen, gilt diese Regelung nicht.
Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Ihre Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Kommission hat acht Mitglieder: vier von Arbeitgeberseite und vier von Arbeitnehmerseite. Damit die Empfehlungen rechtswirksam werden, müssen sie in einer Verordnung umgesetzt werden: der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums.
Die Mindestlöhne im Einzelnen
Für Pflegehilfskräfte
Höhe
ab 01.02.2024 14,15 Euro
ab 01.05.2024 15,50 Euro
ab 01.07.2025 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
Höhe
ab 01.02.2024 15,25 Euro
ab 01.05.2024 16,50 Euro
ab 01.07.2025 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte
Höhe
ab 01.02.2024 18,25 Euro
ab 01.05.2024 19,50 Euro
ab 01.07.2025 20,50 Euro
Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde. (opm)


