Zwölf Euro Mindestlohn – Mehr Lohn für Millionen Menschen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Der Bundestag hat den vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Millionen Menschen in Deutschland werden von der Anpassung profitieren.

Deutschland – Ab Oktober wird der Mindestlohn bei zwölf Euro brutto pro Stunde liegen. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Das Lohnplus von 22 Prozent sei für viele Menschen in Deutschland „möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seiner Rede vor der Abstimmung.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung
Bereits zum Gesetzentwurf hatte der Minister gesagt: „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit.“ Ein Mindestlohn von zwölf Euro sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil: „Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales spricht in einer Bäckerei mit Mitarbeitern.
„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit“, betont Bundesarbeitsminister Heil, der am Mittwoch mit Beschäftigten einer Bäckerei in Wolmirstedt ins Gespräch kam.

Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können. Das ist Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist daher festgeschrieben: „Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben.“ Diesem Ziel ist die Bundesregierung nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag näher gerückt. Abschließend muss nun noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss Vorrang haben
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst.

Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher.

In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 1. Oktober bei zwölf Euro liegen. (opm/Bundesregierung)