Rat beschließt neue OGS-Beitragssatzung: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden entlastet

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat eine neue Satzung für die Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule (OGS) und weiterer schulischer Betreuungsangebote beschlossen.

Mönchengladbach – Ziel der Neuregelung ist es, Familien finanziell stärker zu entlasten und die Beiträge gerechter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die deutliche Ausweitung der Beitragsfreiheit. Künftig zahlen Familien mit einem Jahreseinkommen bis 30.677 Euro keine OGS-Beiträge mehr. Bislang lag die Grenze bei 12.271 Euro. Auch Familien mit mittleren Einkommen sollen durch die neue Staffelung spürbar entlastet werden.

Zudem wird das Beitragssystem feiner gegliedert. Dadurch sollen die Kosten gerechter verteilt und größere Sprünge zwischen einzelnen Einkommensgruppen vermieden werden. Auch die Geschwisterregelung wird angepasst: Für viele Familien mit mehreren Kindern entfallen Beiträge künftig vollständig oder werden reduziert.

Die neue Satzung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Vorgesehen ist außerdem, die Beiträge künftig jährlich um drei Prozent anzupassen, um allgemeine Preisentwicklungen zu berücksichtigen und die Finanzierung dauerhaft abzusichern.

Erstmals betrachtet die Stadt die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und OGS gemeinsam. Damit soll eine familienfreundliche und zugleich langfristig tragfähige Struktur geschaffen werden. Nach Angaben der Verwaltung stärkt die Reform sowohl die soziale Gerechtigkeit als auch die Planbarkeit für Familien.

Die vollständige Satzung und die beschlossene Vorlage ist im Gremieninformationsdienst der Stadt unter folgendem Link zu finden: https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/vo0050.asp?__kvonr=20998 (opm)

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