Kommunale Straßen: Willicher FDP fordert Klarheit bei Erschließungsbeiträgen

Mit am 1. Juni in Kraft getretenem Gesetz (GV. NRW. 2023 S. 233) haben CDU und Grüne in Düsseldorf die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge verdoppelt. Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen seitdem deutlich länger fürchten, hohe Rechnungen für neu gebaute Straßen zu erhalten.

Willich – In welcher Höhe CDU und Grüne die Bürgerinnen und Bürger belasten, ist der Landesregierung selbst nicht bekannt. So teilte diese auf Anfrage der FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag mit, dass ihr „keine Daten über noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge aus den Städten und Gemeinden“ vorliegen. Die bisherigen landesweiten Infos seien lt. FDP allerdings sehr beunruhigend. Wie der WDR berichtete, verlangen einige Städte von einzelnen Anliegern zwischen 15.000 und 25.000 Euro und machte einen Fall publik, bei dem der Besitzer eines großen Grundstücks eine Rechnung von ca. 200.000 Euro erhielt.

Eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes unter den Mitgliedern hat ergeben, dass es allein in 48 von 62 Mitgliedskommunen nicht abgerechnete Erschließungsstraßen gibt. Die Daten liegen bisher bei den Kommunen, nicht beim Land. Nordrhein-Westfalen verfügt über kein amtliches Verzeichnis oder eine amtliche Feststellung der betroffenen kommunalen Straßen. In anderen Bundesländern ist dies hingegen der Fall. Die FDP-Ratsfraktion Willich hat nun einen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung geschickt, um konkret die möglichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Willich für noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge für kommunale Straßen zu erfahren. FDP-Ratsherr Franz-Josef Stapel sagt: „Wir wollen wissen, welches Volumen an offenen Beiträgen noch auf die Bürger zukommen kann. Ebenso sollte die Öffentlichkeit wissen, um welche Straßen es sich handelt und wann die Abrechnungen der Erschließungsbeiträge erfolgen soll.“ (opm)