Krefelder Zoll überprüft Gastronomie – drei Festnahmen!

Am vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

Krefeld/Viersen/Mönchengladbach – Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und von sogenanntem Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Krefeld (Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Neuss und Viersen) waren 47 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die insgesamt 149 Personen, die bei der Arbeit in 32 Restaurants angetroffen wurden, überprüft haben. An dem Einsatz waren auch Bedienstete der Ausländerämter des Kreises Viersen und der Stadt Krefeld und der Polizei Mönchengladbach beteiligt. Dabei wurden insgesamt elf Personen festgestellt, die keine gültige Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten. In drei dieser Fälle wurden Festnahmen vollzogen und die Personen nach einer Vernehmung an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die nun über den weiteren Verbleib und die Folgemaßnahmen entscheidet. Hierbei handelte es sich um je einen vietnamesischen, indischen und georgischen Staatsbürger. Der vietnamesische Staatsbürger wies sich zudem zu Beginn der Kontrolle mit einem slowenischen Reisepass aus, der sich nach einer Überprüfung als gefälscht herausstellte. Aufgrund dessen wurde gegen den Beschuldigten zusätzlich ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Darüber hinaus wurden sechs Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gegen die Arbeitgeber eingeleitet. In drei Fällen wurden Strafverfahren wegen Betrugs aufgrund des sogenannten Leistungsmissbrauchs eingeleitet.

In 14 Fällen wurden Sofortmeldeverstöße festgestellt, in denen die Arbeitgeber vermeintlich neue Mitarbeiter/innen noch nicht – wie erforderlich sofort – sozialversicherungsrechtlich angezeigt hatten.

Bei der Kontrolle eines Restaurants in Mönchengladbach wurde aufgrund der vorgefundenen hygienischen Zustände die städtische Lebensmittelüberwachungsbehörde hinzugezogen.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun in mindestens 38 Fällen umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Die erfolgreiche Durchführung der Schwerpunktprüfung ist nicht zuletzt der erfolgreichen Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden geschuldet. (opm)

Foto: Hauptzollamt Krefeld

Ein Kommentar

  1. Was nützt das alles, wenn hier das Gesetz eingreifen kann ist es vielleicht in Ordnung, sind es aber Flüchtlinge die dessen Formen gehören, die können nicht Bestraft werden und ebenso können Soe nicht Abgeschoben werden. Zum Nachteil des Ehrlichen, der etwa was Schwarzgeld haben möchte.

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