Kreis Viersen bringt Katzenkastrationspflicht auf den Weg

Was in Willich bereits seit 2016 und in Niederkrüchten seit diesem Jahr fest verankert ist, nämlich eine Freigänger-Kastrationspflicht bei Katzen, soll nun in 2022 auch im gesamten Kreis Viersen auf den Weg gebracht werden. Damit hätte der lange Kampf um diese Verordnung durch die Tierschutzvereine endlich Erfolg. Beispielsweise Gremien der Stadt Viersen hatten sich in der Vergangenheit immer wieder gegen eine solche Entscheidung ausgesprochen.
Von RS-Redakteurin Nadja Becker

Kreis Viersen – Die Zahl freilebender Katzen steigt ständig an, die Tierschutzvereine der Region kommen seit langem nicht mehr hinterher und arbeiten am Rande ihrer Möglichkeiten. Seit 2015 eröffnet das Land NRW deshalb den Kreisen die Möglichkeit, nach dem Tierschutzgesetz Katzenschutzverordnungen zu erlassen um der Überpopulation Einhalt zu gebieten.

Unter anderem der Tierschutzverein Notfelle Niederrhein e. V. kämpft seit Jahren für eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen, denn im Kreis Viersen leben geschätzt 10.000 verwilderte Hauskatzen. Für die Ehrenamtler ist es ein Kampf gegen Windmühlen, denn die Tiere vermehren sich schneller als die Tierschützer arbeiten können. Fast 300 Tiere konnte der Verein im vergangenen Jahr mit Hilfe von Spenden und Fördergeldern kastrieren lassen, in diesem Jahr hat sich die Zahl verdoppelt – doch es bleibt ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Das Leid dieser Katzen ist unermesslich hoch. Sie leiden Hunger, haben Krankheiten und vermehren sich ungehindert weiter, was zu immer mehr Leid führt“, so Tanja Kawaters aus dem Vorstand der Notfelle Niederrhein. „Oft sterben die Katzen und deren Nachwuchs einen qualvollen Tod. Sie haben Katzenseuche, Katzenschnupfen, Parasiten, leiden Hunger und werden überfahren. Unkastrierte Freigänger stellen dabei ein großes Problem dar, denn auch diese sorgen für Nachwuchs.“

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen des Kreises Viersen hat nun die Verwaltung beauftragt, für die nächste Ausschusssitzung in 2022 eine entsprechende Schutzverordnung für Katzen nach § 13 b des Tierschutzgesetzes vorzubereiten. Mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung im Kreis Viersen sollen freilaufende Katzen vor erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden geschützt werden, indem sie eingefangen, kastriert und gechipt werden können. Haltungspersonen von Katzen, die ihren Tieren unkontrollierten Freigang gewähren wollen, werden verpflichtet, diese zuvor kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Die ortsansässigen Tierschutzvereine machen wiederholt auf die kritische Lage und die Verwahrlosung von Freigängerkatzen aufmerksam. Foto: Rheinischer Spiegel

„Eine Kastrationspflicht im Kreis Viersen könnte viel Katzenelend verhindern. Alle Katzenbesitzer müssen dann ihre Freigängerkatzen kastrieren und kennzeichnen lassen“, erläutert die Tierschützerin der Notfelle Niederrhein. „Wir möchten Höfe und Ställe dabei unterstützen die Tiere kastrieren zu lassen. Eine Kastrationspflicht würde viel von der schweren Überzeugungsarbeit erleichtern.“ Die Ehrenamtlerin unterstreicht, dass nur so ungewollter Nachwuchs bei den Tieren mit Besitzern, aber auch bei den Streunern verhindert werden könnte.

Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung sind die Kreisordnungsbehörden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Katzenschutzgebieten müssen dabei von den Kreisordnungsbehörden genau geprüft und die festgestellten Sachverhalte dokumentiert werden, um eine derartige Verordnung rechtssicher erlassen zu können.

Da dem Kreis Viersen bis 2018, als der Antrag bei der Kreisverwaltung einging, jedoch keine gesicherten oder ausreichenden Daten oder Erkenntnisse vorlagen, nahm die Verwaltung mit verschiedenen Tierschutzorganisation sowie den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen Kontakt auf. Allerdings konnten auch von dort keine auswertbaren Erkenntnisse übermittelt werden, weshalb ein Förderprogramm zur Katzenkastration und -kennzeichnung initiiert wurde, für das der Kreis Viersen seit 2019 jährlich 25.000 Euro zur Verfügung stellt.

Die Tierschutzorganisationen wurden im Gegenzug gebeten, auswertbare Erkenntnisse über die von ihnen eingefangenen Katzen zu übermitteln. Hierzu sammelten in den vergangenen drei Jahren die Notfelle Niederrhein e. V., der Tierschutz für Willich e. V. und der Verein Vier Pfötchen – Viersen e. V. Daten zu Hotspots, Fundorten und Streifgebieten, die an das Veterinäramt übermittelt wurden. Mittlerweile liegt eine Datenerhebung vor, aus der sich der Zustand der Tiere, die sich über den gesamten Kreis Viersen erstreckenden Fundorte und die geschätzte Anzahl der am Fundort lebenden Katzen ablesen lässt.

Bei niedergelassenen Tierärzten oder im Rahmen von Kontrollen durch amtliche Tierärzte wurde und wird immer wieder auf die Notwendigkeit der Kastration einer Katze mit unkontrolliertem Freigang hingewiesen und dazu beraten. Durch die Arbeit der Tierschutzorganisationen im Kreis Viersen können zwar nahezu gleichbleibend viele freilebende Katzen eingefangen, kastriert und gekennzeichnet werden, jedoch können noch nicht eingefangene Tiere durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang belegt und somit die Fortpflanzungskette aufrechterhalten werden. „Durchschnittlich hat eine weibliche unkastrierte Katze im Jahr zwei Würfe mit rund drei überlebenden Welpen. Nach fünf bis acht Monaten werden auch diese Tiere wieder geschlechtsreif und treten in den Vermehrungszyklus ein“, so die Vorlage des Kreises Viersen. „Daraus folgt ein exponentielles Wachstum der Population. Um Fortpflanzungsketten konsequent unterbrechen zu können und die bestehende Vermehrung freilebender Katzen deutlich zu reduzieren, kann als weitere Maßnahme der unkontrollierte, freie Auslauf unkastrierter Katzen durch eine Katzenschutzverordnung verboten werden.“

Eine Verbesserung könne allerdings nur erreicht werden, wenn die Populationskontrolle konsequent durchgeführt wird. Einfangen – kastrieren – kennzeichnen – freisetzen führe nachweislich zu stabilen Gruppen mit mittelfristig abnehmenden und gesünderen Tieren. Ein Erfolg der allerdings nur zu erreichen sei, wenn keine unkastrierten Katzen aus Haushalten die freilebenden Gruppen ergänzen und zuwandern. (nb)