Kreis Viersen legt frühzeitig neue Entsorgungsgebühren fest

Erstmalig hat der Kreis Viersen schon in der Septembersitzung des Betriebsausschusses die Gebühren und Entgelte für das kommende Jahr kalkuliert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kreis Viersen – „Die Entsorgungsgebühren gelten nicht unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger, sondern sind von den neun kreisangehörigen Kommunen an den Kreis für die Entsorgung der andienungspflichtigen Abfälle zu zahlen. Die Kommunen erhalten durch unsere frühzeitige Beschlussfassung nun Planungssicherheit“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen bei der Vorstellung der neuen Gebühren.

Die neuen Gebühren für kommunale Anlieferungen belaufen sich unter anderem auf 189,68 Euro pro Tonne bei Abfällen zur Restentsorgung (Rest- und Sperrmüll) und auf 118,97 Euro pro Tonne bei Bioabfällen. Die Kommunen wiederum berücksichtigen diese Kosten in ihren Kalkulationen und entsprechend in den Abfallgebührenbescheiden an die Bürgerinnen und Bürger.

Die spürbaren Anpassungen bei den Gebühren lassen sich nicht vermeiden. Dies liegt primär an den deutlich gestiegenen Kosten aufgrund der neu ausgeschriebenen Entsorgungsverträge, die zum Jahresende 2024 auslaufen. So müssen zum Beispiel aufgrund der Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (kurz BEHG) rund 26 Euro pro Tonne für Restmüll zusätzlich berücksichtigt werden. Hinzu kommen allgemeine Preissteigerungen, die bis zu rund 50 Prozent bei der Schadstoffentsorgung erreichen.

Mit der Bioabfallverwertung erfüllt der Kreis Viersen die geforderten abfallwirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben und -ziele auf Bundes- und Landesebene sowie das beschlossene Abfallwirtschaftskonzept des Kreises. „Die Erhöhung der Restentsorgungsgebühr bedeutet gleichwohl umgerechnet auf einen vier Personen Haushalt rund 3,70 Euro monatlich“, erklärt der erste Betriebsleiter des Abfallbetriebs Rainer Röder.

Im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft nutzt der Kreis bei der Gebührenkalkulation auch gezielt eine Lenkungswirkung, indem bewusst die Gebühr für Restmüll angehoben wurde. Hierdurch soll für die Bürgerinnen und Bürger noch einmal die Bedeutung der Abfallvermeidung und Abfalltrennung hervorgehoben und belohnt werden. „Erfreulich ist, dass wir bei unserem eigenen Projekt dem Wertstoff- und Logistikzentrum weiterhin im Zeit- und Kostenrahmen liegen. Mit Blick auf die preislichen Entwicklungen am teils eingeschränkten Abfallmarkt und auf die Gebührenstabilität ist das sicherlich ein positiver Aspekt“, ergänzt Betriebsleiter Christian Böker.

Die vollständigen Gebührensätze sind im Kreistagsinformationssystem unter https://kis.kreis-viersen.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZU9A6ZxyrRcyAPyVEOSR82Y einsehbar. (opm)