Kreis Viersen wendet sich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW zum Abbau von Kies und Sand

Der Kreis Viersen sowie der Kreis Wesel und die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neu­kirchen-Vluyn und Rheinberg wenden sich gegen die Änderung zweier Planaussa­gen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.

Region – Mit den Änderungen in den Zielen wurden die Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergeti­sche Rohstoffe (wie etwa Kies und Sand) um jeweils fünf Jahre auf 25 Jahre bzw. 15 Jahre an­gehoben.

Dazu sagt Landrat Dr. Andreas Coenen: „Wir suchen mit dem Normenkontrollantrag gegen die Änderungen des Landesentwicklungsplans den Schulterschluss mit den anderen betroffenen Kommunen am Niederrhein. Gemeinsam geht es uns darum, unsere Betroffenheit deutlich zu machen und frühzeitig eine objektive Überprüfung der Rechtslage herbeizuführen, bevor die Regelungen Niederschlag in den Regionalplan Düsseldorf finden.“

Die Kreise, Städte und Gemeinden machen in erster Linie Abwägungsfehler bei der Änderung des Landesentwicklungsplans geltend. Dabei verweisen sie darauf, die Verlängerung dieser Zeiträume beruhe ausschließlich auf einer Abrede der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien in Nordrhein-West­falen, ohne dass die Notwendigkeit der Verlängerung dieser Zeiträume und die Hin­nahme der sich daraus ergebenden Umweltfolgen darin oder in den Erläuterungen des Landesentwicklungsplans konkret begründet worden seien. Vor allem habe aber keine Abwägung mit gegenläufigen Belangen stattgefunden.

Das Land NRW habe es insbesondere versäumt, die Umweltfolgen der für die antragstellenden Kreise und Kommunen für ihre Planungen verbindlichen zeitlichen Vorgaben genau zu ermitteln und in einer planerischen Ab­wägung zu berücksichtigen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte in der Verhandlung am 3. Mai die Normenkontrollklagen der verschiedenen Gebietskörperschaften in einem Verfahren gebündelt und den Anträgen der Kläger stattgegeben. Das Gericht stellte rechtliche Mängel im Rahmen der vorgenommenen Änderungen fest.

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes begrüßen wir als Kreis Viersen ausdrücklich“, ergänzt Dr. Coenen. „Der Abbau von Sand und Kies im Kreis Viersen ist eine Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung, aber er darf nicht zu einer uneingeschränkten Ausbeutung unserer Lagerstätten führen, sondern muss im Einklang mit weiteren Belangen wie dem Wohnen, der Landwirtschaft und dem Naturschutz erfolgen.“ (opm)

Foto: Rheinischer Spiegel