Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sowohl in Niederkrüchten als auch in Brüggen verkehrsbeschränkende Maßnahmen geplant sind.
Brüggen/Niederkrüchten – Betroffen von den Maßnahmenvorschlägen sind in beiden Fällen Streckabschnitte auf der B221, also der Verbindungsachse zwischen der A52 und der A61. Entsprechende Entwürfe für die Lärmaktionspläne liegen in der Brüggener Verwaltung bis zum 13. Februar und in Niederkrüchten bis zum 16. Februar aus – Unternehmen können dazu Stellung nehmen.
Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können Unternehmen ihre Anregungen auch der IHK zukommen lassen, bis zum 7. Februar für Brüggen und bis zum 13. Februar für Niederkrüchten.
Die geplanten Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. In Brüggen sind im Bereich der Ortsdurchfahrt Genholt die Verschmälerung der Fahrbahn und die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit geplant. In Niederkrüchten ist an der B221 (bei Heyen) der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt vorgesehen. Zudem sind in Niederkrüchten auch Maßnahmen auf einem Streckenabschnitt der L372 bei Elmpt geplant. Dazu gehört der Bau eines Kreisverkehres an der Kreuzung Mönchengladbacher Straße/Hauptstraße.
Die Planunterlagen und Informationen sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25313 (opm)